Benennung: 10.07.1928
Begründung: Ehrung der beiden Reichspräsidenten in der Weimarer Republik (gleichzeitige Benennung der Friedrich-Ebert-Straße)
Ehrenbürgerschaft April 1933, aberkannt am 17.03.2020
Grundlage der kritischen Untersuchung
Multiplikator der „Dolchstoßlegende“, antidemokratische Grundhaltung, Anbiederung an Nationalsozialismus
Ergebnis: Berufliche und politische Biografie erheblich belastet
Vorschlag der Verwaltung 2022: Umbenennung der Hindenburgstraße
Stadtratsbeschluss 2024: Umbenennung der Hindenburgstraße in „Am Zoo“
Bürgerentscheid 2025: Beibehaltung des Straßennamens und öffentliche Kontextualisierung
Paul von Hindenburg
*02.10.1847 Posen; †02.08.1934 Gut Neudeck, Ostpreußen
Militär, Politiker, Reichspräsident
Politische Vita:
Nachdem Hindenburg bereits 1911 in den Ruhestand verabschiedet worden war, wurde er 1914 reaktiviert und zum Oberbefehlshaber der 8. Armee in Ostpreußen ernannt.
Dort schlug er dank des strategischen Talents seines Mitarbeiters Erich Ludendorff die russische Armee in einer später zum politischen Mythos („Tannenberg“) verklärten Schlacht zurück.
Ab 1916 übernahm er mit Ludendorff die Oberste Heeresleitung (OHL) und trug damit an maßgeblicher Stelle Mitverantwortung für Entscheidungen wie den uneingeschränkten U-Bootkrieg 1917 (der zum Kriegseintritt der USA führte), die abgelehnte Initiative für einen Verständigungsfrieden des Deutschen Reichstags (1917) oder den harten Gewaltfrieden von Brest-Litowsk.
Nach dem Krieg propagierte Hindenburg in einem Untersuchungsausschuss des Reichstags ebenso wie in seinen Memoiren die sogenannte „Dolchstoßlegende“, die die Schuld für die eigentlich von der OHL militärisch verursachte Niederlage auf Sozialdemokraten und andere demokratische Politiker abwälzen wollte.
Diese maßgeblich von Hindenburg in die Welt gesetzte Legende wurde zu einer der wichtigsten Propagandaparolen der antidemokratischen und antisemitischen Kräfte, die gegen die Weimarer Republik kämpften.
Von 1919 bis 1925 war Hindenburg erneut im Ruhestand und wurde nach einem ergebnislosen ersten Wahlgang zur Reichspräsidentenwahl von rechten Parteien als Kandidat nominiert, demokratisch gewählt und am 12. Mai 1925 vereidigt.
Obwohl er überzeugter Monarchist war, hielt er sich zunächst an die Reichsverfassung, hintertrieb aber alle Ansätze, seine Machtbefugnis aus Artikel 48 einzuschränken.
Ab 1930 regierten im Deutschen Reich von Hindenburg persönlich abhängige Reichskanzler (Brüning, Papen, Schleicher) unter Berufung auf diesen Artikel 48.
Als der Reichstag 1930 die von Hindenburg gegengezeichneten Notverordnungen Brünings aufheben wollte, löste dieser das Parlament auf, bei den Neuwahlen erhielten die demokratischen Parteien keine Mehrheit mehr.
Nach zwei erneuten Reichstagswahlen 1932 war eine Regierungsbildung ohne die Nationalsozialisten und die DNVP [Deutschnationale Volkspartei] nicht mehr möglich.
Als auch General Schleichers kurze Kanzlerschaft gescheitert war, ernannte Hindenburg am 30. Januar 1933 Adolf Hitler zum Reichskanzler.
Nur zwei Tage später, am 1. Februar 1933, unterschrieb Hindenburg die erneute Auflösung des Reichstags, weitere zwei Tage später aber auch die „Verordnung zum Schutze des Deutschen Volkes“ und damit die Einschränkung der Versammlungs- und Pressefreiheit sowie die sogenannte „Reichstagsbrandverordnung“, die wesentliche Grundrechte der Verfassung aushebelte (Meinungsfreiheit, Brief- und Fernmeldegeheimnis etc.) und willkürliche Verhaftungen politischer Gegner der Nationalsozialisten ermöglichte.
Noch wichtiger wurde dann das ebenfalls von Hindenburg unterzeichnete Ermächtigungsgesetz, mit dem die Regierung Hitler nun unabhängig vom Reichstag Gesetze erlassen konnte. Bis zu seinem Tod spielte Hindenburg dann in der Politik keine bedeutende Rolle mehr.
Fazit
Literatur
Abschlussbericht der Kommission zur Überprüfung der Freiburger Straßennamen, Anlage 2 zur DRUCKSACHE G-16/212.
Pytta, Wolfram: Hindenburg. Herrschaft zwischen Hohenzollern und Hitler. München 2007.