Der Entwurf der 2. Nachtragssatzung 2026 liegt gemäß § 97 Abs. 1 GemO zur Einsichtnahme ab Dienstag, 1. September 2026, bis einschließlich Dienstag, den 22. September 2026, zu den allgemeinen Öffnungszeiten von Montag bis Mittwoch 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr im Dienstgebäude Marktstraße 50, Zimmer 113, öffentlich aus. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme über die städtische Homepage (https://www.landau.de/nachtrag2026/).
In der Zeit vom Dienstag, 1. September 2026, bis Montag, den 14. September 2026, können Einwohnerinnen und Einwohner Vorschläge zum Entwurf der 2. Nachtragssatzung 2026 schriftlich, zur Niederschrift oder über das Kontaktformular auf der städtischen Homepage bei der Stadtverwaltung Landau, Kämmereiabteilung, Marktstraße 50, Zimmer 113 einreichen.
Der webbasierte interaktive Nachtragshaushaltsplan - mit wenigen Klicks können Bürgerinnen und Bürger zentrale Kennzahlen und Finanzdaten erkunden - ist hier zu finden.