Aufgrund der Corona-Pandemie werden bei der Vorbereitung der Landtagswahl hohe Anforderungen an Hygiene und Sicherheit gestellt und ein Hygienekonzept für die Wahllokale erstellt. Für den Zutritt der Wahllokale am Wahltag besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske) oder einer Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards. Vor dem Betreten des Wahllokals sind die Hände zu desinfizieren. Im Wartebereich und im Wahllokal gilt das Abstandsgebot von 1,5 Metern.
Zur Sicherstellung des Öffentlichkeitsprinzips, aber auch zur effizienten Durchführung der Wahlhandlung, wurden teilweise andere, größere Wahllokale ausgewählt.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Wahllokale:
Stimm- bezirk |
Bisheriges Wahllokal |
Neues Wahllokal |
1 |
Diakoniezentrum Bethesda |
Kindertagesstätte Kinderhaus am Fort Godramsteiner Straße 46 |
12 |
Katholisches Altenzentrum |
Haus am Westbahnhof An 44 Nr. 40a |
15 |
Parkstift |
Eduard-Spranger-Gymnasium – Atrium Schneiderstraße 71 |
102 |
Turnhalle Queichheim |
Haus der Verein „Krone“ Queichheimer Hauptstraße 85 |
701 |
Grundschule Nußdorf |
Turn- und Festhalle Nußdorf Lindenbergstraße 67 |
801 |
Gemeindehaus Wollmesheim |
Dorfgemeinschaftshaus Wollmesheim Wollmesheimer Hauptstraße 13 |
Wenn Sie an der Landtagswahl am 14. März 2021 per Briefwahl teilnehmen möchten, haben Sie die Möglichkeit, einen Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in dem adressierten roten Wahlbrief an die Stadtverwaltung schicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus, Marktstraße 50, Landau in der Pfalz einwerfen. Der Wahlbrief muss am Wahltag spätestens um 18:00 Uhr bei der Stadtverwaltung eingegangen sein. Bei Nutzung des Postweges empfehlen wir Ihnen, den Wahlbrief spätestens am 10. März 2021 zu versenden.
Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!
Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnis- sowie die Wahlbezirksnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an Ihre Wohnanschrift übersandt. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.
Bis zum 12. März 2021 haben Sie noch die Möglichkeit, während folgender Öffnungszeiten die Briefwahlunterlagen im Alten Kaufhaus, Foyer, Rathausplatz 9, 76829 Landau, persönlich zu beantragen:
Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Montag - Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Samstag, 27.02.2021: 09:00 - 11:00 Uhr
Samstag, 06.03.2021: 09:00 - 11:00 Uhr
Freitag, 12.03.2021: 14:00 - 18:00 Uhr
Dort können Sie auch unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.
Beim Besuch des Briefwahlbüros ist das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP2/KN95) zwingend notwendig. Es ist keine Terminvereinbarung erforderlich, die maximale Anzahl der anwesenden Wahlberechtigten ist allerdings pandemiebedingt begrenzt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen.
Bitte nutzen Sie daher auch die vielfältigen unter den Ziffern 1 bis 5 aufgeführten Möglichkeiten (s. o.) für die Beantragung ihrer Briefwahlunterlagen.