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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Nachtragshaushalt 2024

Der Entwurf der 1. Nachtragssatzung 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen sowie der Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements Landau liegen gemäß § 97 Abs. 1 GemO zur Einsichtnahme ab Dienstag, 27. September 2024, bis einschließlich Dienstag, 10. September 2024, zu den allgemeinen Öffnungszeiten von Montag bis Mittwoch 8.30 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr, Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr sowie Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr im Dienstgebäude Marktstraße 50, Zimmer 113, öffentlich aus. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme hier über die städtische Homepage (www.landau.de/nachtrag2024).

In der Zeit vom Dienstag, 27. August 2024, bis Montag, 9. September 2024, können Einwohnerinnen und Einwohner Vorschläge zum Entwurf der 1.  Nachtragshaushaltssatzung 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen schriftlich, zur Niederschrift oder über das Kontaktformular auf der städtischen Homepage (www.landau.de/nachtrag2024) bei der Stadtverwaltung Landau, Kämmereiabteilung, Marktstraße 50, Zimmer 113 einreichen.

Kontakt

Herr Alexander Siegrist
Leiter der Kämmereiabteilung
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-2001
Fax: 06341/13-882001
E-Mail oder Kontaktformular
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