Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen liegt gemäß § 97 Abs. 1 GemO zur Einsichtnahme ab Dienstag, den 06.08.2019 bis einschließlich Montag, den 26.08.2019 zu den allgemeinen Öffnungszeiten von Montag bis Mittwoch 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr im Dienstgebäude Marktstraße 50, Zimmer 114 öffentlich aus. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme über die städtische Homepage (https://www.landau.de/nachtrag-2019).
In der Zeit vom Dienstag, den 13.08.2019 bis Montag, den 26.08.2019 können Einwohner Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen schriftlich, zur Niederschrift oder über das Kontaktformular auf der städtischen Homepage (https://www.landau.de/nachtrag-2019) bei der Stadtverwaltung Landau, Kämmereiabteilung, Marktstraße 50, Zimmer 114 einreichen.
Für Ihre Vorschläge oder bei Fragen wenden Sie sich an die Kämmereiabteilung der Stadt Landau in der Pfalz (Tel. 06341/13-2001) oder unter "Kontakt" und Klick auf "Kontaktformular" in der rechten Randspalte -->