Die Stadt Landau in der Pfalz lebt von der Vielfalt der Kultur. Dabei werden die städtischen Angebote durch das kulturelle Wirken der Freien Szene, verschiedene freie und hauptsächlich ehrenamtliche Kulturinitiativen und Vereine, auf vielfältige Weise ergänzt. Die Landauer Kulturszene leistet mit ihren Ideen, Projekten und Experimenten einen wesentlichen Beitrag zur Lebensqualität in der Stadt und trägt zu ihrer Attraktivität als Lebensort wie als Mittelpunkt der Region bei.
Um dieses Engagement zu unterstützen und sichtbar werden zu lassen, fördert die Stadt Landau in der Pfalz laufende Betriebskosten von Kulturvereinen und bezuschusst einzelne Projekte und Initiativen der Freien Szene.
Ab dem Jahr 2024 gilt ein zweisäuliges Fördermodell, bestehend aus einer Basisförderung sowie einer Projektförderung. Alle wichtigen Informationen über die Förderberechtigung, das Antrags- und Auszahlungsverfahren können den Richtlinien entnommen werden:
Kulturförderrichtlinie herunterladen
Zur teilweisen Deckung der laufenden Betriebsausgaben können kulturelle Vereinigungen seit 2024 einen jährlichen Zuschuss von maximal 300 € erhalten.
Die Antragsstellung erfolgt mithilfe des Bestandserhebungsbogens. Dieser muss unter kulturfoerderung@landau.de oder in schriftlicher Form bis spätestens 30. September des Vorjahres vollständig beim Verein Südliche Weinstraße – Büro für Tourismus Landau in der Pfalz e. V. vorgelegt werden.
Bestandserhebungsbogen herunterladen
Im Rahmen der Projektförderung sollen erstmals im Jahr 2025 künstlerisch qualifizierte Projekte unterstützt werden, die ein breites kulturelles Spektrum abdecken und sich durch künstlerische Qualität auszeichnen. Besonders förderungswürdig sind Projekte, die innovativ, interkulturell, integrativ, spartenübergreifend oder vernetzend sind.
Die Antragsstellung erfolgt mithilfe des Formblatts unter kulturfoerderung@landau.de oder in schriftlicher Form bis spätestens 30. September des Vorjahres beim Verein Südliche Weinstraße – Büro für Tourismus Landau in der Pfalz e. V.
Antrag auf Projektförderung 2025 herunterladen
Für die Auszahlung der Projektfördermittel ist die Vorlage des nachfolgenden Verwendungsnachweises bis spätestens sechs Wochen nach Abschluss des Projekts erforderlich:
Anleitung zur Erstellung des Verwendungsnachweises herunterladen
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