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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Kulturförderung

Die Stadt Landau in der Pfalz lebt von der Vielfalt der Kultur. Dabei werden die städtischen Angebote durch das kulturelle Wirken der Freien Szene, verschiedene freie und hauptsächlich ehrenamtliche Kulturinitiativen und Vereine, auf vielfältige Weise ergänzt. Die Landauer Kulturszene leistet mit ihren Ideen, Projekten und Experimenten einen wesentlichen Beitrag zur Lebensqualität in der Stadt und trägt zu ihrer Attraktivität als Lebensort wie als Mittelpunkt der Region bei.

Um dieses Engagement zu unterstützen und sichtbar werden zu lassen, fördert die Stadt Landau in der Pfalz laufende Betriebskosten von Kulturvereinen und bezuschusst einzelne Projekte und Initiativen der Freien Szene.

Seit dem Jahr 2024 gilt ein zweisäuliges Fördermodell, bestehend aus einer Basisförderung sowie einer Projektförderung. Alle wichtigen Informationen über die Förderberechtigung, das Antrags- und Auszahlungsverfahren können den Richtlinien entnommen werden:

Kulturförderrichtlinie herunterladen

Kulturförderbericht (Stand: 1. Juni 2026) herunterladen



Basisförderung

Zur teilweisen Deckung der laufenden Betriebsausgaben können kulturelle Vereinigungen seit 2024 einen jährlichen Zuschuss von maximal 300 € erhalten.

Die wichtigsten Fakten zur Basisförderung: 

  • Bis zu 300 € pro Jahr für Betriebskosten
  • Voraussetzung: ein eingetragener, gemeinnütziger Verein mit Sitz in Landau
  • Ausgeschlossen sind u.a. Vereine, die eine institutionelle Förderung erhalten, keine eigenen Projekte haben oder sich auf politische, religiöse oder sportliche Aktivitäten konzentrieren
  • Die Auszahlung erfolgt in der Regel im zweiten Quartal des Förderjahres.

Die Antragsstellung erfolgt mithilfe des Bestandserhebungsbogens. Dieser muss unter kulturfoerderung@landau.de oder in schriftlicher Form bis spätestens 30. September des Vorjahres vollständig beim Kulturbüro der Stadt Landau vorgelegt werden.

Bestandserhebungsbogen herunterladen


Projektförderung

Im Rahmen der Projektförderung sollen erstmals im Jahr 2025 künstlerisch qualifizierte Projekte unterstützt werden, die ein breites kulturelles Spektrum abdecken und sich durch künstlerische Qualität auszeichnen. Besonders förderungswürdig sind Projekte, die innovativ, interkulturell, integrativ, spartenübergreifend oder vernetzend sind.

Die wichtigsten Fakten zur Projektförderung: 

  • Bis zu 2.000 €, die maximal 70 % der Kosten abdecken (mindestens 30 % müssen aus Eigenmitteln finanziert werden)
  • Ehrenamtliche Arbeit wird auf den Eigenbeitrag des Vereins angerechnet, bis zu maximal 20 % der Gesamtkosten
  • Projekte müssen öffentlich zugänglich sein, in Landau stattfinden und künstlerischen Ansprüchen genügen
  • Ausgeschlossen sind: Aktivitäten, die ausschließlich für Mitglieder bestimmt sind (Feiern, Kurse, Workshops), sowie kommerzielle, politische, religiöse oder sportbezogene Projekte
  • Die Auszahlung erfolgt etwa 4 Wochen nach Prüfung des Verwendungsnachweises; in Ausnahmefällen ist eine Vorauszahlung von bis zu 50 % möglich.

Die Antragsstellung erfolgt mithilfe des Formblatts unter kulturfoerderung@landau.de oder in schriftlicher Form bis spätestens 30. September des Vorjahres beim Kulturbüro der Stadt Landau.

Antrag auf Projektförderung herunterladen

Für die Auszahlung der Projektfördermittel ist die Vorlage des nachfolgenden Verwendungsnachweises bis spätestens sechs Wochen nach Abschluss des Projekts erforderlich:

Anleitung zur Erstellung des Verwendungsnachweises herunterladen
Verwendungsnachweis herunterladen

Hinweise zur Abrechnung:

  • Der Nachweis über die Mittelverwendung (Tätigkeitsbericht und Finanzübersicht) muss spätestens 12 Wochen nach Projektende, jedoch nicht später als am 31. Januar des Folgejahres, eingereicht werden
  • Die Förderung muss unter Verwendung des Logos „Kulturstadt Landau in der Pfalz“ gewürdigt werden

Logo der Kulturstadt Landau zum Herunterladen (mit Rechtsklick auf das Logo und "Grafik speichern unter")


Kontakt

Maximilian Naundorf
Nachtkulturbeauftragter
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-4107
E-Mail oder Kontaktformular
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