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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Verfahren

Der Flächennutzungsplan wird nach dem im Baugesetzbuch vorgeschriebenen Verfahren aufgestellt. Während des Prozesses haben Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden und die Träger öffentlicher Belange (Vereine, Naturschutzverbände, etc.) die Möglichkeit sich während der frühzeitigen Beteiligung und der nachfolgenden sogenannten Offenlage zum Planentwurf zu äußern.

Die während der Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Je nach Ergebnis der Abwägung ist der Planentwurf anzupassen. Abschließend fasst der Stadtrat der Stadt Landau einen Feststellungsbeschluss und der Flächennutzungsplan wird der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd zur Genehmigung vorgelegt.

Kontakt

Frau Kerstin Weinbach
Abteilungsleiterin Stadtplanung und Stadtentwicklung
Königstraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-6100
Fax: 06341/13-886100
E-Mail oder Kontaktformular
Herr Tobias Joa
Sachbearbeiter
Königstraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-6113
Fax: 06341/13-886102
E-Mail oder Kontaktformular
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