Grundlage der Arbeitstätigkeit des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung ist, neben vielen gesetzlichen Regelungen, die UN-Behindertenrechtskonvention. Die UN-Behindertenrechtskonvention beinhaltet - neben der Bekräftigung allgemeiner Menschenrechte auch für behinderte Menschen - eine Vielzahl spezieller, auf die Lebenssituation behinderter Menschen abgestimmter Regelungen.
Zu den Aufgaben gehört es, die Belange von Bürgerinnen und Bürgern/ Besucherinnen und Besuchern zu verdeutlichen und Verständnis für deren Bedürfnisse zu schaffen. Der Beauftragte steht den Gremien, Einrichtungen, öffentlichen Trägern oder einzelnen Personen beratend zur Verfügung. Bei unterschiedlichen Meinungsauffassungen wird er gerne neutral vermitteln.
Den im Jahre 2015 ins Leben gerufenen Kommunalen Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung unterstützt der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung als stimmberechtigtes Mitglied.
Bei Fragen bestehen folgende Kontaktmöglichkeiten: