Das Jugendschutzgesetz soll Kinder und Jugendliche stärken und schützen, indem es bestimmte Aktivitäten und Handlungen in der Öffentlichkeit sowie den Medienkonsum an bestimmte Altersstufen bindet. Dabei hilft das Gesetz Eltern auch bei der verantwortungsbewussten Erziehung ihrer Kinder.
Die einzelnen Regelungen des Gesetzes richten sich in erster Linie an Erwachsene und nicht an die Kinder und Jugendlichen selbst. Adressaten sind die Erwachsenen, insbesondere Gewerbetreibende und Veranstalter, denen Orientierung gegeben wird und die auf ihre Verantwortung gegenüber Jugendlichen hingewiesen werden.
Der Begriff Jugendarbeitsschutz steht für politische Maßnahmen zum personenbezogenen Schutz von Kindern und Jugendlichen im Erwerbsleben. Der Jugendarbeitsschutz ist damit sowohl ein Teilbereich des Arbeitsrechts bzw. des Arbeitsschutzes als auch des Jugendschutzes.
Angebote:
Auskünfte, Beratung, Genehmigungen und Stellungsnahmen
Jugendschutzkontrollen
Prävention
Seminare und Schulungen
Zusammenarbeit mit Polizei und Ordnungsamt