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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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01.10.2026

Betreuerbericht leicht gemacht: Workshop der gemeinsamen Betreuungsbehörde der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße unterstützt ehrenamtlich Betreuende bei der Berichterstattung

Welche Angaben gehören in einen Betreuerbericht? Wie wird er richtig aufgebaut und welche Nachweise müssen beigefügt werden? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt ein Workshop, den die gemeinsame Betreuungsbehörde der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine am Donnerstag, 5. November, veranstaltet. Die rund 90-minütige Fortbildung richtet sich an ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, die Angehörige oder andere Menschen rechtlich begleiten.

Im Mittelpunkt steht die praktische Arbeit mit dem Betreuerbericht. Anhand eines Beispiels wird gemeinsam erarbeitet, wie ein Bericht aufgebaut sein sollte, wie mit den entsprechenden Formularen umzugehen ist und welche Nachweise – insbesondere zum Vermögen – benötigt werden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben außerdem Gelegenheit, eigene Erfahrungen und Fragen einzubringen und sich über mögliche Schwierigkeiten in der Praxis auszutauschen. Ziel ist es, mehr Sicherheit im Umgang mit dem Betreuungsgericht zu vermitteln und Unsicherheiten bei der Erstellung der Berichte abzubauen.

Der Workshop findet im Konferenz- und Aufenthaltsraum der AWO-Betreuungsvereine Landau und Südliche Weinstraße in der Albert-Einstein-Straße 7 in Landau statt und beginnt um 16:30 Uhr.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Interessierte werden gebeten, sich bis Freitag, 23. Oktober, anzumelden – entweder beim SKFM für die Stadt Landau unter 06341/55323 oder per E-Mail an philipp.goebel@skfm.de oder beim AWO Betreuungsverein Südliche Weinstraße unter 0 63 41/91 82 81 oder per E-Mail an Johannes.Pfeiffer@awo-bv-suew.de. 

Zum Hintergrund:

Nicht alle Menschen können ihre persönlichen Angelegenheiten aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung dauerhaft selbst regeln. Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt und auch keine andere Möglichkeit der Unterstützung besteht, kann das Betreuungsgericht eine Betreuerin oder einen Betreuer bestellen. Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer übernehmen dabei die rechtliche Vertretung und unterstützen die betroffenen Menschen beispielsweise bei finanziellen oder behördlichen Angelegenheiten. Über ihre Tätigkeit müssen sie dem Betreuungsgericht regelmäßig berichten.

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