20 verwarnte Radfahrende, fünf E-Scooter-Fahrende und neun Autofahrende: Die Stadt Landau hat kürzlich ihre erste angekündigte Schwerpunktkontrolle in der Fußgängerzone durchgeführt. Rund eine Stunde lang kontrollierten Mitarbeitende des Kommunalen Vollzugsdiensts und der Verkehrsüberwachung am frühen Nachmittag, ob die geltenden Verkehrsregeln eingehalten werden.
„Die erste Kontrolle war nur der Auftakt; wir werden in den kommenden Wochen immer wieder unangekündigt in der Fußgängerzone kontrollieren“, kündigt Bürgermeister Lukas Hartmann an. „Dabei geht es uns um die Verkehrssicherheit. Wir wollen die Regeln stärker ins Bewusstsein rücken und dafür sorgen, dass alle in der Fußgängerzone sicher und mit gegenseitiger Rücksicht unterwegs sein können.“
Bei der ersten Kontrolle wurden insgesamt 20 Radfahrende verwarnt, die unerlaubt durch die Fußgängerzone fuhren. Hinzu kamen fünf E-Scooter-Fahrende. In einem weiteren Fall war ein E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen unterwegs. Da es sich dabei um eine Straftat handelt, wurde die Polizei hinzugezogen. Außerdem wurden neun Autofahrende verwarnt, die unerlaubt in der Fußgängerzone unterwegs waren.
Die Kontrolle kam bei vielen Passantinnen und Passanten gut an: Die eingesetzten Kräfte erhielten vor Ort mehrfach positive Rückmeldungen und den Wunsch, häufiger in der Fußgängerzone zu kontrollieren.
Die Fußgängerzone ist im September der erste monatliche Kontrollschwerpunkt der Stadt Landau. Hintergrund sind unter anderem wiederkehrende Beschwerden über unerlaubte Fahrrad-, E-Scooter- und Autofahrten. Weitere Kontrollen werden im Laufe des Monats folgen.
Die Stadt erinnert deshalb noch einmal an die wichtigsten Regeln: Fahrräder dürfen die Landauer Fußgängerzone montags bis samstags zwischen 18:30 Uhr und 11 Uhr sowie sonntags befahren – und zwar in Schrittgeschwindigkeit. Außerhalb dieser Zeiten heißt es grundsätzlich: absteigen und schieben. Ausgenommen sind Kinder unter 10 Jahren: Sie dürfen die Fußgängerzone auch außerhalb dieser Zeiten mit dem Fahrrad befahren – ebenfalls in Schrittgeschwindigkeit. Kinder unter 8 Jahren dürfen dabei von einer Aufsichtsperson mit dem Fahrrad begleitet werden. E-Scooter dürfen die Landauer Fußgängerzone nie befahren.