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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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27.07.2026

Mehr Sicherheit im Straßenverkehr: Stadt und Polizei in Landau erinnern an E-Scooter-Regeln

E-Scooter gehören auch in Landau längst zum Stadtbild. Gleichzeitig häufen sich jedoch Verstöße gegen die Verkehrsregeln und Situationen, in denen andere Verkehrsteilnehmende gefährdet werden. Stadtverwaltung und Polizeiinspektion Landau nehmen dies zum Anlass, um gemeinsam auf die geltenden Vorschriften hinzuweisen und für ein rücksichtsvolles Miteinander im Straßenverkehr zu werben.

Denn: E-Scooter sind inzwischen fester Bestandteil des Straßenverkehrs. Umso wichtiger ist ein verantwortungsvoller Umgang mit ihnen. Wer sich an die Verkehrsregeln hält und auf andere Rücksicht nimmt, trägt entscheidend dazu bei, dass sich alle sicher im öffentlichen Raum bewegen können. Der gemeinsame Appell von Stadt und Polizei lautet deshalb: „Bitte fahren Sie aufmerksam, regelkonform und mit Respekt gegenüber allen Verkehrsteilnehmenden.“

Die aktuelle Verkehrsunfallstatistik der Polizeiinspektion Landau zeigt, dass dieses Thema zunehmend an Bedeutung gewinnt. Die Risikogruppe der E-Scooter-Fahrenden verzeichnet Zuwächse: So stieg die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle von 10 Unfällen im Jahr 2024 auf 14 Unfälle im Jahr 2025 – ein Plus von 40 Prozent. Besonders auffällig ist der Anstieg bei den Verkehrsunfällen mit Personenschaden. Hier verdoppelte sich die Zahl von sechs auf zwölf Fälle. In neun der insgesamt 14 Verkehrsunfälle waren die E-Scooter-Fahrenden selbst die Hauptverursachenden.

Wo dürfen E-Scooter fahren?

E-Scooter unterliegen den Bestimmungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen sie grundsätzlich auf Radwegen genutzt werden. Dazu zählen auch gemeinsame Geh- und Radwege, Fahrradstraßen sowie Fahrradzonen. Nur wenn keine dieser Verkehrsflächen vorhanden ist, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden.

Auf Radverkehrsflächen ist auf andere Radfahrende Rücksicht zu nehmen. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgängerinnen und Fußgänger stets Vorrang und dürfen weder behindert noch gefährdet werden.

Ausdrücklich verboten ist das Fahren mit E-Scootern auf reinen Gehwegen. Gleiches gilt für die Fußgängerzone. Dort müssen E-Scooter geschoben werden.

Das Ordnungsamt der Stadt kontrolliert die Einhaltung dieser Vorschriften regelmäßig. Die Kontrollen richten sich nicht nur an E-Scooter-Fahrende, sondern auch an Radfahrende. Denn auch Fahrräder dürfen reine Gehwege nicht befahren. Ausnahme: Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer Aufsichtsperson begleitet wird, darf auch diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg benutzen.

In der Fußgängerzone ist das Radfahren ausschließlich zu den ausgeschilderten Zeiten zwischen 18:30 Uhr und 11 Uhr sowie sonntags ganztägig erlaubt. Und auch dann gilt: Fußgängerinnen und Fußgänger haben jederzeit Vorrang.

Wer darf einen E-Scooter fahren?

Das Mindestalter für das Führen eines E-Scooters beträgt 14 Jahre – unabhängig davon, wie das Fahrzeug beim Kauf beworben wurde, etwa als Mini-Scooter für Kinder. Auf einem E-Scooter darf grundsätzlich nur eine Person unterwegs sein. Die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt sowie das Ziehen eines Anhängers sind nicht erlaubt.

Voraussetzungen für den Straßenverkehr

Damit ein E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden darf, muss er bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen. Er darf bauartbedingt nicht schneller als 20 km/h fahren und muss mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen ausgestattet sein. Vorgeschrieben sind außerdem ein weißes Vorderlicht, ein rotes Rücklicht, ein weißer Frontreflektor sowie ein roter Rückstrahler. Außerdem muss der E-Scooter über eine funktionierende Klingel oder eine andere zugelassene Möglichkeit verfügen, sich bemerkbar zu machen. Ebenso erforderlich ist ein gültiges Versicherungskennzeichen hinten.

Auch die Polizeiinspektion Landau kontrolliert regelmäßig E-Scooter-Fahrende im Stadtgebiet und überprüft dabei die Einhaltung der geltenden Vorschriften. Ziel dieser polizeilichen Kontrollen ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen sowie Verkehrsunfälle und deren schwerwiegende Folgen zu reduzieren.

Sicher unterwegs

Stadt und Polizei empfehlen allen E-Scooter-Fahrenden, vorausschauend zu fahren und jederzeit bremsbereit zu sein. Gerade an Einmündungen und Kreuzungen sollte auf den sogenannten toten Winkel geachtet werden, da E-Scooter leicht übersehen werden können.

Zwar besteht keine gesetzliche Helmpflicht, dennoch schützt ein zertifizierter Helm wirksam vor schweren Kopfverletzungen und wird daher ausdrücklich empfohlen. Auch helle Kleidung mit reflektierenden Elementen sowie eine funktionierende Beleuchtung tragen dazu bei, besser gesehen zu werden.

Wer den E-Scooter abstellt, sollte darauf achten, andere Verkehrsteilnehmende nicht zu behindern. Zudem empfiehlt die Polizei, das Fahrzeug an einem geeigneten Ort mit einem hochwertigen Schloss gegen Diebstahl zu sichern.

Stadtverwaltung und Polizei bitten alle Verkehrsteilnehmenden, die geltenden Regeln zu beachten und durch gegenseitige Rücksichtnahme dazu beizutragen, dass Straßen, Wege und Plätze für alle sicher bleiben.

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