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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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23.07.2026

Geplante Elterngeldreform: Landaus Bürgermeister Lukas Hartmann setzt sich für faire Regelungen für Familien von Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten ein

Landaus Bürgermeister Lukas Hartmann hat sich mit einem persönlichen Schreiben an Bundesfamilienministerin Karin Prien gewandt. Anlass ist die geplante Reform des Elterngelds. Lukas Hartmann bittet, dass Familien von hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten bei den neuen Regelungen nicht schlechter gestellt werden.

Die geplante Reform sieht unter anderem vor, die maximale Bezugsdauer des Basiselterngeldes von 14 auf 12 Monate zu verkürzen. Künftig sollen drei Monate für jeden Elternteil fest reserviert sein, sechs weitere Monate können die Eltern frei untereinander aufteilen. Für Familien, in denen ein Elternteil aufgrund der rechtlichen Besonderheiten eines Wahlamtes keine Elternzeit nehmen kann, würde dies zu Nachteilen führen.

Hintergrund ist, dass Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Beigeordnete in Rheinland-Pfalz derzeit keine Elternzeit in Anspruch nehmen können. Nach den geplanten Änderungen könnte das dazu führen, dass betroffene Familien künftig deutlich weniger Monate Elterngeld erhalten als bisher. Aus Sicht Hartmanns wäre das eine unbeabsichtigte Benachteiligung.

„Unser Land braucht Reformen. Aber Kinder brauchen auch die Zeit und Aufmerksamkeit. Zwölf Monate sollten wir nicht unterschreiten“, betont Lukas Hartmann. „Wenn ein Elternteil aufgrund seines Amtes keine Elternzeit nehmen kann, sollte das nicht zulasten der gesamten Familie gehen.“

Der Landauer Bürgermeister kennt die Situation aus eigener Erfahrung. Als Vater eines kleinen Sohnes hätte er sich gewünscht, im ersten Lebensjahr mehr Zeit mit seinem Kind verbringen zu können. Die Verantwortung für das Amt habe dies jedoch nicht zugelassen. „Wer Bürgermeister oder Bürgermeisterin ist, übernimmt diese Aufgabe aus Überzeugung und weiß, was das Amt verlangt. Unsere Familien tragen diese Belastung aber genauso mit – mit langen Arbeitswochen, wenigen freien Tagen und einer hohen zeitlichen Beanspruchung.“

Mit seinem Schreiben bittet Landaus Bürgermeister die Bundesfamilienministerin deshalb darum, für diese besonderen Fälle eine praktikable Lösung zu schaffen. Konkret schlägt er vor, dass dem anderen Elternteil weiterhin die vollen zwölf Monate zur Verfügung stehen, wenn Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte aufgrund ihres Amtes keine Elternzeit nehmen können.

„Das Ziel, dass Väter mehr Verantwortung in der Kinderbetreuung übernehmen, unterstütze ich ausdrücklich“, betont Lukas Hartmann. „Wo das wegen der besonderen rechtlichen Situation eines Wahlamtes nicht möglich ist, sollte daraus aber kein Nachteil für die Familie entstehen.“

Für einen Austausch mit dem Bundesfamilienministerium hat Hartmann seine Gesprächsbereitschaft angeboten. Sein Anliegen versteht er dabei nicht nur als persönliches Thema, sondern als Frage der Fairness gegenüber den Partnerinnen und Partnern hauptamtlicher Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sowie deren Familien.

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