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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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08.06.2026

Public Viewing in Landau: Was bei WM-Übertragungen gilt

Wenn die Fußball-Weltmeisterschaft startet, steigt auch in Landau wieder die Lust, gemeinsam mitzufiebern. Gute Nachrichten für alle Fußballfans: Die Stadt Landau wird Public-Viewing-Veranstaltungen im Freien für WM-Spiele mit einer Anstoßzeit bis 22 Uhr grundsätzlich genehmigen. Damit können auch alle Vorrundenspiele der deutschen Nationalmannschaft gemeinsam unter freiem Himmel verfolgt werden.

Die Stadt Landau wünscht allen Fußballbegeisterten spannende Spiele, faire Wettbewerbe und viel Freude beim gemeinsamen WM-Erlebnis.

Grundsätzlich gilt auch während der Weltmeisterschaft die reguläre Nachtruhe. Die vom Bund erlassene Public-Viewing-Verordnung ermöglicht den Kommunen jedoch, für öffentliche Übertragungen von WM-Spielen Ausnahmen zuzulassen.

Wer ein Public Viewing im Freien veranstalten möchte, benötigt hierfür eine entsprechende Ausnahmegenehmigung der Stadtverwaltung. Diese erteilt die Stadt Landau auf Grundlage der bundesrechtlichen Vorgaben sowie unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Landes Rheinland-Pfalz. Genehmigt werden alle Übertragungen von Spielen mit einer Anstoßzeit bis 22 Uhr. Da diese Begegnungen in der Regel spätestens gegen Mitternacht beendet sind, können sie mit den Belangen des Lärmschutzes vereinbart werden. Sollte es in den K.-o.-Runden zu einer Verlängerung oder einem Elfmeterschießen kommen, werden dadurch bedingte geringfügige Zeitüberschreitungen selbstverständlich berücksichtigt.

Für Spiele mit späteren Anstoßzeiten sollen laut Empfehlungen des Landes hingegen grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Das berücksichtigt sowohl das Schutzbedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner als auch die Einhaltung der Nachtruhe.

„Ich freue mich auf ein sportliches Fußballfest, wünsche allen Fans viel Spaß bei der Weltmeisterschaft und drücke unserer Nationalmannschaft die Daumen. Gleichzeitig gilt es, die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner zu berücksichtigen. Mit der Regelung schaffen wir einen guten Ausgleich zwischen gemeinschaftlichem Fußballerlebnis und notwendigem Lärmschutz“, so Ordnungsdezernent Lukas Hartmann.

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