Um Busse oder Fahrzeugkombinationen aus einem Bus und einem Anhänger fahren zu dürfen, brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse D, DE, D1 oder D1E.
Je nach Klasse sind Sie mit der erweiterten Fahrerlaubnis berechtigt, unterschiedliche Busse zu fahren:
Fahrerlaubnis Klasse D:
Fahrerlaubnis Klasse DE:
Fahrerlaubnis Klasse D1:
Fahrerlaubnis Klasse D1E:
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- beziehungsweise Kreisverwaltung oder gegebenenfalls an Ihre örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, der verbandsfreien Gemeinde beziehungsweise der Verbandsgemeindeverwaltung.
Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- beziehungsweise Kreisverwaltung.
Je nach Klasse gelten zudem diese Voraussetzungen:
Fahrerlaubnis Klasse D:
Fahrerlaubnis Klasse DE:
Fahrerlaubnis Klasse D1:
Fahrerlaubnis Klasse D1E:
Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, müssen Sie die Vorschriften über die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) beachten.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erteilt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde den Prüfauftrag an die Technische Prüfstelle. Nachdem Sie die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben, erhalten Sie Ihre Fahrerlaubnis in der Regel durch Aushändigung des neuen vorgefertigten Führerscheins. Gleichzeitig wird Ihr bisheriger Führerschein eingezogen.
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Fahrerlaubnisbehörde unterschiedlich sein . Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.