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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Bestehende Fahrerlaubnis um Klasse C, C1, CE oder C1E erweitern
[Nr.99108048049001 ]

Volltext

Um Lkw oder Fahrzeugkombinationen aus einem Lkw und einem Anhänger fahren zu dürfen, brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse C, CE, C1 oder C1E. Sie können die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts beantragen. Die Erweiterung der Fahrerlaubnis ist auf 5 Jahre befristet. Eine Verlängerung müssen Sie vor Ablauf der Frist beantragen.

Um die Erweiterung zu beantragen, müssen Sie je nach Fahrerlaubnisklasse verschiedene Voraussetzungen erfüllen.

Fahrerlaubnis Klasse C:

  • Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
  • Anhänger mit bis zu 750 kg Gesamtgewicht
  • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse B
  • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Lkw fahren

Fahrerlaubnis Klasse CE:

  • Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
  • Anhänger mit mehr als 750 kg Gesamtgewicht
  • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse C
  • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Lkw fahren

Fahrerlaubnis Klasse C1:

  • leichtere Nutzfahrzeuge mit zwischen 3,5 t und 7,5 t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
  • Anhänger mit bis zu 750 kg Gesamtgewicht
  • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse B
  • Mindestalter: 18 Jahre

Fahrerlaubnis Klasse C1E:

  • leichtere Nutzfahrzeuge mit zwischen 3,5 t und 7,5 t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
  • Anhänger mit mehr als 750 kg Gesamtgewicht, maximal so schwer wie das Leergewicht des Zugfahrzeugs
  • maximales Gesamtgewicht der Kombination von 12 t
  • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse C1
  • Mindestalter: 18 Jahre

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder ggf. an Ihr örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.

Voraussetzungen

  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
  • Sie haben eine Fahrerlaubnis mit der jeweils vorausgesetzten Klasse.
  • Sie haben das Mindestalter für die jeweilige Klasse bei der Erteilung der Fahrerlaubnis erreicht.
  • Sie haben die in der beantragten Fahrerlaubnisklasse erforderliche theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung erfolgreich absolviert.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Aktuelles biometrisches Foto, Größe 45x35 Millimeter Hochformat, Frontalaufnahme
  • Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung, nicht älter als 1 Jahr
  • aktueller Führerschein
  • Angaben zur Fahrschule
  • Nachweis über die bestandene Prüfung der beantragten Klasse C, CE, C1 oder C1E

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).



Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, müssen Sie die Vorschriften über die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) beachten.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Frist

Sie können die Erweiterung der Fahrerlaubnis 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters beantragen.



  • 5 Jahr(e)

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Straßenverkehr
Abteilungsleitung: Steffen Baum
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Silke Flörchinger
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3233
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Jessica Memmer
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3231
Fax: 06341/13-883231
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Kerstin Steingens
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3232
Fax: 06341/13-883232
E-Mail oder Kontaktformular
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