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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
[Nr.99012011042000 ]

Volltext

Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,

  • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
  • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
  • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.

Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:

  • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
  • Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
  • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.

Als Bürgerin, Bürger oder Unternehmen haben Sie das Recht, sich an

  • der Neuerstellung oder Änderung eines Bebauungsplans oder
  • eines Bauleitplans zu beteiligen.

Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.

Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie von der zuständigen Behörde oder dem Verfahrensträger bei der Feststellung einer Betroffenheit dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben.

Ansprechpunkt

Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung beziehungsweise Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Verfahrensablauf

Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung beteiligen. Beteiligen können Sie sich wie folgt:  

  • Möglichkeit der Äußerung für Bürgerinnen und Bürger, Interessenverbände und Unternehmen oder
  • Möglichkeit der Stellungnahme für Behörden und Träger öffentlicher Belange

Ihre Äußerungen oder Stellungnahme zum Bebauungsplan können Sie in folgender Weise vorbringen:

  • online,
  • per Post,
  • mündlich beziehungsweise zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde oder
  • mündlich während einer öffentlichen Veranstaltung

Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.

Die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Die Behörde wägt alle Beteiligungen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.

Voraussetzungen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

Es fallen keine Kosten an. 

Frist

  • 30 Tag(e)
    • Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist): Die Beteiligungsfrist für die Öffentlichkeit beträgt mindestens 30 Tage. Für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beträgt die Beteiligungsfrist mindestens 30 Tage ab der Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer des Verfahrens ist variabel und abhängig vom Umfang der eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Zuständig

Stadtbauamt, Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung
Abteilungsleiterin: Kerstin Weinbach
Königstraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-6100
Fax: 06341/13-886009
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Kerstin Weinbach
Abteilungsleiterin Stadtplanung und Stadtentwicklung
Königstraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-6100
Fax: 06341/13 88 6009
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Juliane Letz
Stellvertretende Abteilungsleiterin: Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung
Königstraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-6112
Fax: 06341/13-88 6009
E-Mail oder Kontaktformular
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