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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen
[Nr.99107009017000 ]

Volltext

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Teil der sozialen Mindestsicherungssysteme in Deutschland. Die Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme gewährleisten das menschenwürdige Existenzminimum.

  • Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sichert den notwendigen Lebensunterhalt von Menschen in finanzieller Notlage.

Der Anspruch und die Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen.

Der Gesamtbedarf besteht aus den folgenden Komponenten:

  • Regelbedarf
  • angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung
  • eventuelle Mehrbedarfe
  • eventuelle Bedarfe für Bildung für volljährige Schülerinnen und Schüler
  • im Einzelfall Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Ergänzend erhalten Sie in Sondersituationen einmalige Bedarfe, wie zum Beispiel bei Erstausstattungen für die Wohnung.

Neben Ihrem individuellen Bedarf werden - sofern vorhanden - Ihr Einkommen und Ihr Vermögen betrachtet. Dieses müssen Sie zur Deckung Ihres Lebensunterhaltes zuerst verbrauchen. Ausnahmen sind Freibeträge und Schonvermögen.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.

Frist

  • 12 Monat(e)
    • Sie können Leistungen ab dem 1. des Monats erhalten, in dem Sie Ihren Antrag gestellt haben. Die Leistung wird in der Regel für 12 Kalendermonate bewilligt.

Hinweise (Besonderheiten)

Als Leistungsberechtigte sind Sie dazu verpflichtet, sich selbst zu helfen und zuerst andere Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn Sie damit Ihre Hilfebedürftigkeit

  • vermeiden,
  • beseitigen,
  • verkürzen oder
  • vermindern können.

Darunter fallen zum Beispiel folgende Leistungen:

  • Rente
  • Wohngeld
  • Ansprüche gegen Dritte, zum Beispiel Unterhaltsleistungen.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sollten Sie erst beanspruchen, wenn Sie diese Sozialleistungen ausgeschöpft haben.

Was sind Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII?

Was sind Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII?

Grundsicherungsleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) sind Sozialleistungen, die Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen im Alter oder bei Erwerbsminderung finanziell unterstützen sollen.

Es gibt zwei Arten von Leistungen die Sie bei uns beantragen können:
- Hilfe zum Lebensunterhalt (für Menschen, die jünger als 65 Jahre und vorübergehend
erwerbsunfähig sind) und
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit (für Menschen, die die
Altersgrenze erreicht oder älter als 18 Jahre und von der Deutschen
Rentenversicherung als voll erwerbsgemindert eingestuft wurden).

Wer hat Anspruch auf Grundsicherungsleistungen?

Wer hat Anspruch auf Grundsicherungsleistungen?

Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften (Arbeitskraft) und mit eigenen finanziellen Mitteln (Einkommen oder vorhandenes Vermögen) bestreiten können und nicht bereits durch das Jobcenter finanziell unterstützt werden.

Voraussetzungen

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie erhalten, wenn

  • Sie volljährig sind und
  • entweder
    • auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können oder
    • die Regelaltersgrenze erreicht haben - diese Altersgrenze steigt seit 2012 stufenweise von 65 Jahre auf 67 Jahre an - und
  • Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können und
  • Sie keine - oder keine ausreichenden - Leistungen aus Versicherungs- und Versorgungssystemen bekommen und
  • Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Zudem können Sie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auch erhalten, wenn Sie

  • in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen, oder
  • in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das Sie ein Budget für Ausbildung erhalten.

Erforderliche Unterlagen

Angaben im Antrag müssen gegebenenfalls durch Nachweise belegt werden, zum Beispiel:

  •  Kopie eines Ausweisdokuments:
    • Personalausweis oder
    • Reisepass oder
    • Aufenthaltstitel
  • Nachweise über dauerhafte und volle Erwerbsminderung
  • Nachweise über Ihr Einkommen:
    • Rentenbescheide
    • Kindergeld
    • Unterhaltszahlungen
    • Unter Umständen Arbeitsverdienst der Partnerin oder des Partners
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen:
    • Sparguthaben
    • Lebensversicherung
  • Nachweise über Ausgaben:
    • Mietvertrag
    • Heizkosten
    • Unterlagen über Versicherungsbeträge

Welche Nachweise im Einzelnen nötig sind, entnehmen Sie den Merkblättern, die Sie bei der Antragstellung erhalten.

Die zuständige Behörde kann weitere oder weniger Unterlagen verlangen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
  • Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 16.01.2026

Dokumente

Sozialhilfeantrag (PDF, 10.1 MB, Inkl. Miet(angebots)bescheinigung und Schweigepflichtentbindung)

Infoblatt Grundsicherung (PDF, 962 kB)

Zuständig

Sozialamt
Amtsleiter: Jan Marco Scherer
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5000
Fax: 06341/13-5009
E-Mail oder Kontaktformular

Zuständig

Sozialamt, Abteilung Grundsicherung, Asylbewerber, Wohngeld, BAföG
Abteilungsleiter: Jonas Brachat
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5030
Fax: 06341/13-5009

Kontakt

Carmen Zimmermann
Sachgebietsleitung Grundsicherung/HLU, Wohngeld, BAföG/AFBG und stv. Abteilungsleitung AsylbLG/Unterbringung, Grundsicherung/HLU, Wohngeld, BAföG/AFBG, Bildung und Teilhabe
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5039
Fax: 06341/13-5009
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Cambeis
Sachbearbeiterin; Nachnamen A-FH
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5034
Fax: 06341/13-5009
E-Mail oder Kontaktformular
Herr Coruh
Sachbearbeiterin; Nachnamen S-Z
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5032
Fax: 06341/13-5009
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Kirchmer
Sachbearbeiterin; Nachnamen FI-KRA
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5018
Fax: 06341/13-5009
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Pfeifer
Sachbearbeiterin; Nachnamen KRB-R
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5031
Fax: 06341/13-5009
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