Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Teil der sozialen Mindestsicherungssysteme in Deutschland. Die Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme gewährleisten das menschenwürdige Existenzminimum.
Der Anspruch und die Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen.
Der Gesamtbedarf besteht aus den folgenden Komponenten:
Ergänzend erhalten Sie in Sondersituationen einmalige Bedarfe, wie zum Beispiel bei Erstausstattungen für die Wohnung.
Neben Ihrem individuellen Bedarf werden - sofern vorhanden - Ihr Einkommen und Ihr Vermögen betrachtet. Dieses müssen Sie zur Deckung Ihres Lebensunterhaltes zuerst verbrauchen. Ausnahmen sind Freibeträge und Schonvermögen.
Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.
Als Leistungsberechtigte sind Sie dazu verpflichtet, sich selbst zu helfen und zuerst andere Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn Sie damit Ihre Hilfebedürftigkeit
Darunter fallen zum Beispiel folgende Leistungen:
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sollten Sie erst beanspruchen, wenn Sie diese Sozialleistungen ausgeschöpft haben.
Grundsicherungsleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) sind Sozialleistungen, die Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen im Alter oder bei Erwerbsminderung finanziell unterstützen sollen.
Es gibt zwei Arten von Leistungen die Sie bei uns beantragen können:
- Hilfe zum Lebensunterhalt (für Menschen, die jünger als 65 Jahre und vorübergehend
erwerbsunfähig sind) und
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit (für Menschen, die die
Altersgrenze erreicht oder älter als 18 Jahre und von der Deutschen
Rentenversicherung als voll erwerbsgemindert eingestuft wurden).
Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften (Arbeitskraft) und mit eigenen finanziellen Mitteln (Einkommen oder vorhandenes Vermögen) bestreiten können und nicht bereits durch das Jobcenter finanziell unterstützt werden.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie erhalten, wenn
Zudem können Sie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auch erhalten, wenn Sie
Angaben im Antrag müssen gegebenenfalls durch Nachweise belegt werden, zum Beispiel:
Welche Nachweise im Einzelnen nötig sind, entnehmen Sie den Merkblättern, die Sie bei der Antragstellung erhalten.
Die zuständige Behörde kann weitere oder weniger Unterlagen verlangen.
Sozialhilfeantrag (PDF, 10.1 MB, Inkl. Miet(angebots)bescheinigung und Schweigepflichtentbindung)
Infoblatt Grundsicherung (PDF, 962 kB)
Sozialhilfeantrag (PDF, 10.1 MB, Inkl. Miet(angebots)bescheinigung und Schweigepflichtentbindung)
Infoblatt Grundsicherung (PDF, 962 kB)