Schulpflichtige Kinder
Alle Kinder, die im Zeitraum vom 01.09.2020 bis 31.08.2021 geboren sind, werden für das Schuljahr 2027/2028 schulpflichtig. Sie sind zur Aufnahme in die Grund - oder Förderschule anzumelden. Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen Kinder erhalten von der zuständigen Grundschule eine persönliche Einladung.
Kann-Kinder
Nicht schulpflichtige Kinder, also Kinder, die erst nach dem 31.08.2026 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig in die Schule für das Schuljahr 2026/2027 aufgenommen werden. Diese sogenannten „Kann-Kinder“ müssen die zum Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Reife besitzen.
Sollte das Kind als „Kann-Kind“ im Schuljahr 2026/2027 eingeschult werden, dann kann dies bei der Schulanmeldung 27/28 zu den angegebenen Zeiten mitgeteilt werden oder zu den entsprechenden Terminen der Kann-Kinder.
Dienstag, den 03.02.2026
Mittwoch, den 04.02.2026
Donnerstag, den 05.02.2026
Freitag, den 06.02.2026
Montag, den 09.02.2026
Dienstag, den 10.02.2026
Mittwoch, den 11.02.2026
jeweils von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und
Mittwoch, den 04.02.2026 zusätzlich von 13:30 Uhr und 15:00 Uhr
Montag, den 02.02.2026 bis Freitag, den 06.02.2026
und
Montag, den 09.02.2026 bis Donnerstag, den 12.02.2025
jeweils von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen Kinder erhalten von der Grundschule Thomas-Nast eine persönliche Einladung mit einem individuellen Termin im obengenannten Zeitfenster.
Donnerstag, den 12.02.2026
von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag, den 05.02.2026 und
Montag, den 09.02.2026
jeweils von 08:00 Uhr bis 14:30 Uhr
Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen Kinder erhalten von der Grundschule Wollmesheimer Höhe eine persönliche Einladung mit einem individuellen Termin im obengenannten Zeitfenster.
Donnerstag, den 05.02.2026, von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Pflicht-Kinder:
Mittwoch, den 04.02.2026 und
Freitag, den 06.02.2026
jeweils von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen Kinder erhalten von der Grundschule Dammheim eine persönliche Einladung mit einem individuellen Termin im obengenannten Zeitfenster.
Kann-Kinder:
Mittwoch, den 11.02.2026 von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Die Erziehungsberechtigten der Kann- Kinder können telefonisch einen Termin im obengenannten Zeitfenster vereinbaren.
Tel. 06341 13 4400
Pflicht-Kinder:
Mittwoch, den 04.02.2026
von 11:30 Uhr bis 13:00 Uhr
und
Donnerstag, den 05.02.2026
von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Kann-Kinder:
Montag, den 02.02.2026 von 11:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Pflicht-Kinder:
Dienstag, den 03.02.2026 und
Donnerstag, den 05.02.2026
jeweils von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen Kinder erhalten von der Grundschule Nußdorf eine persönliche Einladung mit einem individuellen Termin im obengenannten Zeitfenster
Kann-Kinder:
Dienstag, den 10.02.2026 von 09:00 Uhr – 11:00 Uhr
Die Erziehungsberechtigten der Kann-Kinder können telefonisch einen Termin im obengenannten Zeitfenster vereinbaren.
Tel. 06341 13 44 50
Mittwoch, den 04.02.2026 von 8:00 Uhr – 13:00 Uhr
und
Freitag, den 06.02.2026
10:10 Uhr – 13:00 Uhr
und
Mittwoch, den 11.02.2026 von 8:00 Uhr – 10:00 Uhr
Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen Kinder erhalten von der Grundschule Queichheim eine persönliche Einladung mit einem individuellen Termin im obengenannten Zeitfenster.
Freitag, den 06.02.2026
von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen Kinder erhalten von der Grundschule Süd eine persönliche Einladung mit einem individuellen Termin im obengenannten Zeitfenster.
Montag, den 09.02.2026
Dienstag, den 10.02.2026
Mittwoch, den 11.02.2026
jeweils von 08:15 Uhr bis 14:30 Uhr
Termin nach tel. Vereinbarung unter Tel. 06341/599 441
Termin nach tel. Vereinbarung Tel. 06341-50324
Termin nach tel. Vereinbarung Tel. 07272-6413
Bei der Anmeldung ist das Kind durch die Erziehungsberechtigten vorzustellen, die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch und die Bescheinigung über den Kindergartenbesuch sind vorzulegen.
Kinder im schulpflichtigen Alter, die körperlich oder geistig noch nicht genügend entwickelt sind, können auf Antrag vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Sie sind zu diesem Termin aber vorzustellen.
Die zuständige Grundschule kann beim Amt für Schulen, Sport und kulturelles Erbe, Tel. 06341 13-4002 erfragt werden oder über den Link https://www.landau.de/index.php?object=tx,2644.2&ModID=10&FID=1815.41.1
überprüft werden.
An der Grundschule Wollmesheimer Höhe, der Pestalozzigrundschule und der Thomas-Nast-Grundschule ist in jeder Klassenstufe eine Klasse mit zweisprachigem deutsch-französischem Unterricht eingerichtet. Zunächst aufgenommen werden in die zweisprachige Klasse
a) der Grundschule Wollmesheimer Höhe die Kinder aus dem Schulbezirk der
Grundschule Wollmesheimer Höhe, der Grundschule Arzheim und der Grundschule
Godramstein.
b) der Pestalozzigrundschule die Kinder aus dem Schulbezirk der Pestalozzigrundschule,
der Grundschule Süd und der Michael-Ende-Grundschule Queichheim und
c) der Thomas-Nast-Grundschule die Kinder aus dem Schulbezirk der Thomas-Nast-
Grundschule, der Grundschule Nußdorf, der Grundschule Dammheim und der
Horstringschule,
Eltern, die ihre Kinder in die ihrem Schulbezirk entsprechende zweisprachige Klasse einschulen wollen, werden bei der Schulanmeldung über die genauen Anmeldetermine für diese Klasse informiert.
Sollten in einer der gebildeten zweisprachigen Klassen noch Plätze verfügbar sein, können auch Kinder aus den anderen Schulbezirken der Stadt Landau aufgenommen werden.