Wenn Sie heiraten möchten, schließen Sie Ihre Ehe vor dem Standesamt. Die Trauung findet an einem dafür vorgesehenen Ort in einem würdigen Rahmen statt.
Sie und Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner müssen zur Trauung persönlich und gleichzeitig anwesend sein und erklären, dass Sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Diese Erklärung ist verbindlich und darf nicht an Bedingungen geknüpft sein.
Ihre Eheschließung wird zeitnah in das Eheregister eingetragen. Spätere Änderungen, die Ihre Ehe betreffen, wie zum Beispiel Namensänderungen, werden dort ebenfalls ergänzt.
Wenn es Hinweise darauf gibt, dass die Ehe rechtlich unwirksam wäre oder aufgehoben werden könnte, darf das Standesamt die Eheschließung nicht vornehmen.
Eheschließungen sind bei jedem deutschen Standesamt möglich - unabhängig vom Wohnsitz.
Montag bis Mittwoch: 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. In der Regel benötigen Sie zur Durchführung der Eheschließungshandlung: