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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
[Nr.99079003012000 ]

Volltext

Mit der Lebenspartnerschaftsurkunde weisen Sie nach, dass Sie eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind. Sie erhalten sie bei dem Standesamt, das Ihre Lebenspartnerschaft beurkundet hat oder Ihre im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft nachbeurkundet hat.

Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:

  • Ihre Vor- und Familiennamen vor und in der Lebenspartnerschaft
  • Ort und Tag der Geburt der Lebenspartnerin beziehungsweise des Lebenspartners
  • Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft

Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Urkunde
  • beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Lebenspartnerschaft eingetragen hat.

Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen wie zum Beispiel die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe.

Öffnungszeiten des Standesamts

Montag bis Mittwoch: 8.30 bis 12.00 Uhr

Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr


Voraussetzungen

Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

  • Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Voraussetzungen:
    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
    • Sie sind einer der Lebenspartner oder eine der Lebenspartnerinnen, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
    • Sie sind die Eltern einer der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen.
    • Sie sind ein Kind oder Enkelkind der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen.
  • Nahe Verwandte wie Geschwister sowie Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.

Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
    • bei schriftlicher Beantragung in Kopie
    • online müssen Sie sich mit dem Personalausweis elektronisch identifizieren
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
    • Personalausweis oder Reisepass der Vertreterin beziehungsweise des Vertreters sowie der vertretenen Person
  • für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise:
    • ein Schreiben des Nachlassgerichts
    • ein gerichtliches Urteil
    • einen vollstreckbaren Titel

Kosten

Für die Ausstellung einer Urkunde können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

Zuständige Stelle

Zuständiges Standesamt

Bearbeitungsdauer

Einzelfallabhängig

Rechtsbehelf

  • Anweisung durch das Personenstandsgericht

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie Ihren Geschlechtseintrags und Ihre Vornamen geändert haben, nachdem Sie eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, können Sie verlangen, dass die zuvor von Ihnen geführten Vornamen nicht in die Lebenspartnerschaftsurkunde aufgenommen werden.

Bei einem neuen Geschlechtseintrag können nur Sie selbst oder Ihre Lebenspartnerin beziehungsweise Ihr Lebenspartner die Lebenspartnerschaftsurkunde oder den beglaubigten Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister anfordern.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 21.04.2026
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz

Frist

  • 80 Jahr(e)
    • Jedes Standesamt muss Registereinträge zu Lebenspartnerschaften 80 Jahre lang aufbewahren.

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Standesamt
Abteilungsleiterin: Monika Wind
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3270
Telefon: 06341/13-3277 (Hotline für Anliegen)
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Stefanie Rasig
Stv. Abteilungsleiterin des Standesamtes
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3271
Fax: 06341/13-883272
E-Mail oder Kontaktformular
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