Mit der Lebenspartnerschaftsurkunde weisen Sie nach, dass Sie eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind. Sie erhalten sie bei dem Standesamt, das Ihre Lebenspartnerschaft beurkundet hat oder Ihre im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft nachbeurkundet hat.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:
Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Lebenspartnerschaft eingetragen hat.
Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen wie zum Beispiel die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe.
Montag bis Mittwoch: 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr
Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:
Für die Ausstellung einer Urkunde können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.
Wenn Sie Ihren Geschlechtseintrags und Ihre Vornamen geändert haben, nachdem Sie eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, können Sie verlangen, dass die zuvor von Ihnen geführten Vornamen nicht in die Lebenspartnerschaftsurkunde aufgenommen werden.
Bei einem neuen Geschlechtseintrag können nur Sie selbst oder Ihre Lebenspartnerin beziehungsweise Ihr Lebenspartner die Lebenspartnerschaftsurkunde oder den beglaubigten Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister anfordern.
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz