Wenn Sie Ihren Reisepass benötigen und Ihren Namen wegen Heirat oder Eintrag einer Lebenspartnerschaft geändert haben, ist der alte Reisepass ungültig. Sofern Reisen geplant sind, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Sie benötigen einen Reisepass, wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in viele Staaten weltweit einzureisen.
Für die Beantragung eines Reisepasses müssen Sie persönlich bei der zuständigen Stelle vorsprechen. Der Antrag wird dort für Sie erstellt. Sie müssen den Antrag lediglich unterschreiben.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Sie ihren Hauptwohnsitz haben.
Vorsprachen im Bürgerbüro sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (online unter https://termin.landau.de oder telefonisch unter 0 63 41/13 0).
Für Spontankundschaft (außer samstags) gibt es ein Terminal im Foyer des Rathauses. Hier können Bürgerinnen und Bürger unkompliziert vor allem schnelle Anliegen wie etwa das Abholen von Ausweisdokumenten, Führungszeugnissen und Meldebescheinigungen erledigen.
Für das Abgeben von Fundsachen, für Nachfragen, ob Gegenstände gefunden bzw. abgegeben wurden, für den Erwerb von Müllsäcken sowie den Umtausch Ihrer Parkplakette benötigen Sie keinen Termin. Kommen Sie einfach während der Servicezeiten vorbei. Bei einem Umtausch bringen Sie bitte die alte Parkplakette mit. Die Verwaltungsgebühr beträgt 12 Euro.
Barrierefreier Zugang: Das Bürgerbüro im Rathaus ist über die beiden Seiteneingänge des Rathauses (in der Langstraße und in der Salzhausgasse) barrierefrei zugänglich; das Bürgerbüro ist dann ausgeschildert.
Servicezeiten (nach vorherige Terminvereinbarung):Montag:
07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag:
07:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch:
07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag
07:30 – 12:00 Uhr
sowie einmal monatlich samstags von 09:30 – 11:30 Uhr und zwar an folgenden Samstagen:
Die Herstellungsdauer beträgt ca. vier bis sechs Wochen. In der Ferienzeit kann es zu einer längeren Herstellungsdauer kommen.
Sie können Ihren Reisepass nicht direkt bei der Antragstellung mitnehmen, weil er in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wenn Sie den Reisepass dringend brauchen, können Sie einen Expresspass beantragen.
Wenn Sie nach Ihrer Eheschließung oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft ins Ausland reisen möchten, können Sie den neuen Reisepass schon vorher beantragen. Sie erhalten ihn aber erst nach der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft - und nur, wenn Sie die Unterlagen zum neuen Namen vorlegen.
Für den Antrag benötigen Sie außerdem passende Unterlagen vom Standesamt zur Eheschließung.
Zuständig ist die kommunale Verwaltungsbehörde ihrer Stadt, Verbandsgemeinde oder verbandsfreien Gemeinde.