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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Reisepass wegen Namensänderung durch Heirat oder Lebenspartnerschaft neu beantragen
[Nr.99085001012010 ]

Volltext

Wenn Sie Ihren Reisepass benötigen und Ihren Namen wegen Heirat oder Eintrag einer Lebenspartnerschaft geändert haben, ist der alte Reisepass ungültig. Sofern Reisen geplant sind, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

Sie benötigen einen Reisepass, wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in viele Staaten weltweit einzureisen.

Verfahrensablauf

Für die Beantragung eines Reisepasses müssen Sie persönlich bei der zuständigen Stelle vorsprechen. Der Antrag wird dort für Sie erstellt. Sie müssen den Antrag lediglich unterschreiben.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Sie ihren Hauptwohnsitz haben.

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Vorsprachen im Bürgerbüro sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (online unter https://termin.landau.de oder telefonisch unter 0 63 41/13 0).

Für Spontankundschaft (außer samstags) gibt es ein Terminal im Foyer des Rathauses. Hier können Bürgerinnen und Bürger unkompliziert vor allem schnelle Anliegen wie etwa das Abholen von Ausweisdokumenten, Führungszeugnissen und Meldebescheinigungen erledigen. 

Für das Abgeben von Fundsachen, für Nachfragen, ob Gegenstände gefunden bzw. abgegeben wurden, für den Erwerb von Müllsäcken sowie den Umtausch Ihrer Parkplakette benötigen Sie keinen Termin. Kommen Sie einfach während der Servicezeiten vorbei. Bei einem Umtausch bringen Sie bitte die alte Parkplakette mit. Die Verwaltungsgebühr beträgt 12 Euro.

Barrierefreier Zugang: Das Bürgerbüro im Rathaus ist über die beiden Seiteneingänge des Rathauses (in der Langstraße und in der Salzhausgasse) barrierefrei zugänglich; das Bürgerbüro ist dann ausgeschildert.

Servicezeiten (nach vorherige Terminvereinbarung):

Montag:

07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Dienstag:

07:30 – 12:00 Uhr

Mittwoch:

07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag:

08:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Freitag

07:30 – 12:00 Uhr

sowie einmal monatlich samstags von 09:30 – 11:30 Uhr und zwar an folgenden Samstagen:

  • 25. April 2026
  • 9. Mai 2026
  • 13. Juni 2026
  • 4. Juli 2026
  • 22. August 2026
  • 26. September 2026
  • 24. Oktober 2026
  • 14. November 2026
  • 12. Dezember 2026

Erforderliche Unterlagen

  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder durch einen registrierten inländischen Fotodienstleister
    • bei Beantragung an deutschen Auslandsvertretungen können Ausnahmen gelten und ein Papierpassbild kann erforderlich sein
  • Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde 
    • Familienbuch
    • Erklärung über die Namensführ ung
  • sofern vorhanden und noch nicht entwertet:
    • bisheriger Reisepass
    • vorläufiger Reisepass
    • Personalausweis
    • vorläufiger Personalausweis
    • Kinderreisepass
  • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde

Bearbeitungsdauer

Die Herstellungsdauer beträgt ca. vier bis sechs Wochen. In der Ferienzeit kann es zu einer längeren Herstellungsdauer kommen.

Hinweise (Besonderheiten)

Sie können Ihren Reisepass nicht direkt bei der Antragstellung mitnehmen, weil er in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wenn Sie den Reisepass dringend brauchen, können Sie einen Expresspass beantragen.

Wenn Sie nach Ihrer Eheschließung oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft ins Ausland reisen möchten, können Sie den neuen Reisepass schon vorher beantragen. Sie erhalten ihn aber erst nach der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft - und nur, wenn Sie die Unterlagen zum neuen Namen vorlegen.

Für den Antrag benötigen Sie außerdem passende Unterlagen vom Standesamt zur Eheschließung.

Kosten

  • Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: o die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder o Sie die Ausstellung nicht bei der für Sie zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.

    Gebühr: 70,00 EUR (Vorkasse: nein)

  • Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: o die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder o Sie die Ausstellung nicht bei der für Sie zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.

    Gebühr: 37,50 EUR (Vorkasse: nein)

  • Zuschlag für Passanträge im Expressverfahren

    Gebühr: 32,00 EUR (Vorkasse: nein)

  • Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten

    Gebühr: 22,00 EUR (Vorkasse: nein)

  • Zuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen

    Gebühr: 36,00 EUR (Vorkasse: nein)

  • Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

    Gebühr: 6,00 EUR (Vorkasse: nein)

  • Gebühr bei Versand an Ihre inländische Wohnadresse

    Gebühr: 15,00 EUR (Vorkasse: nein)

Voraussetzungen

  • Ihr Name hat sich geändert.
  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 21.04.2026

Zuständige Stelle

Zuständig ist die kommunale Verwaltungsbehörde ihrer Stadt, Verbandsgemeinde oder verbandsfreien Gemeinde.

Frist

  • 6 Jahr(e)
    • Maximale Gültigkeit des Reisepasses für Antragstellende unter 24 Jahre
  • 10 Jahr(e)
    • Gültigkeit des Reisepasses für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorhanden.

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Bürgerbüro
Abteilungsleiter: Maik Hauptmann
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3268 (Hotline für Anliegen)
Telefon: 06341/13-3266
Telefon: Allgemeine Auskünfte erhalten Sie auch unter der Behördenrufnummer: 115
Fax: 06341/13-3269
E-Mail oder Kontaktformular
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