Wenn Ihr Reisepass abhandengekommen ist, müssen Sie dies unverzüglich melden. Welche Stelle für Ihre Meldung zuständig ist, hängt davon ab, ob Ihr Reisepass gestohlen wurde, verloren gegangen ist oder wieder aufgefunden wurde.
Zuständig ist die kommunale Verwaltungsbehörde ihrer Stadt, Verbandsgemeinde oder verbandsfreien Gemeinde.