Wenn Sie lebende Wirbeltiere mit einem Fahrzeug auf der Straße transportieren wollen, brauchen Sie einen Nachweis über Ihre Befähigung, wenn
Landwirtschaftlich Tätige, die ihre eigenen Tiere über eine Strecke von mehr als 65 Kilometern befördern wollen, benötigen einen entsprechenden Befähigungsnachweis.
Bitte wenden Sie sich an die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde Ihres Landkreises, die auch für die in ihrem Gebiet liegenden kreisfreien Städte zuständig ist.
Das Veterinäramt stellt den Befähigungsnachweis i.d.R. in folgenden Fällen aus:
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Veterinärbehörde.
Sie stellen den Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein.
Anschließend prüft die Behörde die Unterlagen und stellt ihnen bei erfolgreicher Prüfung den Befähigungsnachweis aus.
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Wenn Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten.
Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage