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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Ausdruck aus dem Geburtenregister
[Nr.99027005250000 ]

Volltext

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (früher Geburtenbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

  • Ausdruck aus dem elektronischen Register oder
  • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenbuch.

Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung. 

Verfahrensablauf

Persönliche Beantragung:

  • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
  • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Ihre Vertreterin oder Ihr Vertreter legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Beantragung per Post:

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
  • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname und gegebenenfalls Geburtsname
    • Geburtsdatum und -ort
    • Name, Vorname der Eltern
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich, im Regelfall, an das Standesamt, welches das Geburtenregister mit Ihrem Geburtseintrag führt.

Öffnungszeiten des Standesamts

Montag bis Mittwoch: 8.30 bis 12.00 Uhr

Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr


Zuständige Stelle

Standesamt des Geburtsortes

Voraussetzungen

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Beglaubigte Registerausdrucke können daher nur ausgestellt werden

  • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

sowie deren

  • Ehepartnerin oder Ehepartner,
  • Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes,
  • Vorfahren und Nachfahren, etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel,
  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch

  • ein Schreiben des Nachlassgerichts,
  • ein gerichtliches Urteil oder
  • einen vollstreckbaren Titel sowie
  • die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses.

Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Liegt eine Änderung des Geschlechtseintrags zu einer beteiligten Person vor, kann nur diese selbst den beglaubigten Registerausdruck beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass oder eID
    • bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie
  • bei Beantragung oder Abholung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis, Reisepass oder eID
  • gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 16.07.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministeriums des Innern (BMI)

Rechtsbehelf

  • Anweisung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht.

Hinweise (Besonderheiten)

Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde, die zum 01.01.2009 abgeschafft wurde.

Frist

  • 110 Jahr(e)
    • Der Registerausdruck ist zu Geburtsregistrierungen möglich, die vor längstens 110 Jahren erstellt wurden.

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Standesamt
Abteilungsleiterin: Monika Wind
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3270
Telefon: 06341/13-3277 (Hotline für Anliegen)
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Andrea Kouba
Sachbearbeiterin
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3273
Fax: 06341/13-883272
E-Mail oder Kontaktformular
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Nadine Bus
Sachbearbeiterin
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3276
Fax: 06341/13-883272
E-Mail oder Kontaktformular
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Frau Sophia Hund
Sachbearbeiterin
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3274
Fax: 06341/13-883272
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