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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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22.12.2025

Neue deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Landau begrüßt: Im Oktober und Dezember wurden insgesamt 41 Menschen aus 14 verschiedenen Ländern eingebürgert

6 Frauen, 21 Männer sowie 14 Kinder und Jugendliche aus 14 verschiedenen Ländern sind jetzt Deutsche: Im Rahmen zweier kleiner Feierstunden im Landauer Rathaus verliehen Oberbürgermeister Dominik Geißler und Bürgermeister Lukas Hartmann 41 Personen die deutsche Staatsbürgerschaft. 13 dieser Personen stammen aus Syrien, 5 Personen aus der Türkei sowie jeweils 4 Personen aus Eritrea und Albanien. Jeweils zwei Personen stammen aus Moldawien, aus dem Iran, aus Polen sowie der Russischen Föderation. Jeweils eine Person stammt aus Afghanistan, aus Georgien, aus Nigeria, aus Tunesien, aus Mexiko sowie aus Rumänien. Eine Person besitzt die rumänische und moldawische Staatsangehörigkeit.

„Dieser Termin ist für mich einer der schönsten in meinem Kalender. Es ist mir eine besondere Freude, Sie heute hier begrüßen zu dürfen. Sie haben aus unterschiedlichen Beweggründen in Landau eine neue Heimat gefunden und bereichern unsere Stadt auf vielfältige Weise. Im Namen der Stadt heiße ich Sie herzlich willkommen“, begrüßt Oberbürgermeister die neuen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Landau auf der Einbürgerungsfeier im Dezember.

„Noch vor wenigen Generationen wäre eine Veranstaltung wie diese nicht möglich gewesen. Aus den historischen Verfehlungen unseres Landes haben wir nachhaltige Lehren gezogen. Heute ist es nicht die Herkunft, sondern die gemeinsame Werteordnung, die darüber entscheidet, wer Teil unserer Gesellschaft ist“, so Bürgermeister Lukas Hartmann bei der Feierlichkeit im Oktober.

Eingebürgert werden kann, wer unter anderem seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebt und ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen kann. Seit Gesetzesänderung Ende Juni 2024 muss die bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgegeben werden. Die Einbürgerung kann unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit erfolgen. Ausgenommen hiervon sind Personen aus Staaten, deren Staatsangehörigkeitsgesetz bei Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit einen automatischen Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit vorsieht, wie zum Beispiel China.

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