Hilfsnavigation
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
Seiteninhalt
10.03.2026

Neue deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Landau begrüßt: Im Februar wurden 46 Menschen aus 25 verschiedenen Ländern eingebürgert

18 Frauen, 23 Männer sowie fünf Kinder und Jugendliche aus 25 verschiedenen Ländern sind jetzt Deutsche: Im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Landauer Rathaus verlieh Oberbürgermeister Dominik Geißler 46 Personen im Februar die deutsche Staatsbürgerschaft. Sieben dieser Personen stammen aus Syrien, fünf Personen aus der Ukraine, jeweils drei Personen aus Albanien, Bulgarien und Nordmazedonien, Rumänien und Moldau sowie Serbien, jeweils zwei Personen aus Belarus, dem Kosovo und Serbien sowie der Russischen Föderation und jeweils eine Person stammt aus Afghanistan, Brasilien, Bulgarien, Kasachstan, Kolumbien, Nordmazedonien, Pakistan, den Philippinen, Polen, Portugal, Thailand, Togo, Tunesien, den USA, Usbekistan sowie Vietnam.

„Dieser Termin ist für mich einer der schönsten in meinem Kalender. Es ist mir eine besondere Freude, Sie heute hier begrüßen zu dürfen. Sie haben aus unterschiedlichen Beweggründen in Landau eine neue Heimat gefunden und bereichern unsere Stadt auf vielfältige Weise. Im Namen der Stadt heiße ich Sie herzlich willkommen“, begrüßte Oberbürgermeister Dominik Geißler die neuen Staatsbürgerinnen und Bürger auf der Einbürgerungsfeier im Empfangsaal des Rathauses.

Eingebürgert werden kann, wer unter anderem seit mindestens fünf Jahren in Deutschland lebt und ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen kann. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2024 muss die bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgegeben werden. Die Einbürgerung kann unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit erfolgen. Ausgenommen hiervon sind Personen aus Staaten, wie zum Beispiel China, deren Staatsangehörigkeitsgesetz bei Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit einen automatischen Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit vorsieht.

Vor der Einbürgerung wurde von allen Personen, die älter als 16 Jahre alt sind, ein Eid abgelegt.

zurück nach oben drucken