Landau zählt 35 neue deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger: Bei einer Feierstunde im historischen Empfangssaal des Landauer Rathauses erhielten jetzt 35 Frauen, Männer und Kinder die deutsche Staatsbürgerschaft. Bürgermeister Lukas Hartmann überreichte die Einbürgerungsurkunden in Vertretung für Oberbürgermeister Dominik Geißler.
Die Neu-Eingebürgerten stammen aus insgesamt 19 verschiedenen Herkunftsländern. Fünf Personen kommen aus Syrien, fünf aus der Türkei, jeweils drei aus Ägypten und Libyen, jeweils zwei aus Indien, Kosovo/Serbien und Somalia. Jeweils eine Person stammt aus Albanien, den USA, Armenien, der Dominikanischen Republik, dem Iran, Nigeria, Nordmazedonien, Rumänien, der Russischen Föderation und der Ukraine. Darüber hinaus wurden auch Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit eingebürgert, darunter zwei Personen mit albanisch-griechischer sowie eine Person mit nordmazedonisch-bulgarischer Staatsangehörigkeit.
„Die deutsche Staatsbürgerschaft ist heute nicht mehr eine Frage der Herkunft, sondern eine bewusste Entscheidung. Sie haben sich dafür entschieden, dauerhaft Teil unserer Gesellschaft zu sein, Verantwortung zu übernehmen und unsere Demokratie mitzutragen. Wir freuen uns, dass Sie in Landau zu Hause sind, dass Sie bleiben möchten und unsere Stadt mit Ihren Erfahrungen, Perspektiven und Talenten bereichern“, sagte Bürgermeister Lukas Hartmann.
Die Stadt Landau richtet mehrmals im Jahr Einbürgerungsfeiern aus. Sie würdigen einen wichtigen Schritt auf dem Weg vieler Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland gefunden haben und dauerhaft Teil der Gesellschaft sein möchten.
Eingebürgert werden kann, wer unter anderem seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ausreichende Deutschkenntnisse nachweist. Die Eingebürgerten behalten ihre bisherige Staatsangehörigkeit, sofern das Recht ihres Herkunftsstaates nicht automatisch den Verlust dieser Staatsangehörigkeit vorsieht. In vielen Fällen führen sie nach der Einbürgerung daher eine doppelte Staatsangehörigkeit.
Alle Personen ab 16 Jahren müssen im Rahmen der Einbürgerung zudem ein feierliches Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ablegen.