Emilia und Noah lagen im Jahr 2025 in Landau ganz vorne: Beide Namen wurden jeweils 14 Mal für Neugeborene vergeben – das zeigt die aktuelle Jahresstatistik des städtischen Standesamts. Auf den Plätzen zwei und drei folgen bei den Mädchen Emma (zehn Beurkundungen) und Mila (neun Beurkundungen), bei den Jungen Liam (elf Beurkundungen) sowie Hannes und Paul (je acht Beurkundungen).
Emilia konnte damit ihren Spitzenplatz aus dem Vorjahr erfolgreich verteidigen. Ebenfalls häufig vergeben wurden 2025 bei den Mädchen Marie (sechs Beurkundungen) sowie Alma, Clara, Eva, Hannah, Lea und Romy (je fünf Beurkundungen). Zu den eher seltenen Namen, die nur einmal vorkamen, zählen Briana, Enya, Jette, Tiara und Zia.
Bei den Jungen führte 2025 der Name Noah das Ranking an. Die Vorjahresspitzenreiter Elias (fünf Beurkundungen) und Paul (acht Beurkundungen) sind weiter stark vertreten. Beliebt waren außerdem Hannes (acht Beurkundungen), Anton und Matteo (je sieben Beurkundungen), Leon, Levi, Luca und Milan (je sechs Beurkundungen) sowie David, Emil, Finn, Louis, Mats und Theo (je fünf Beurkundungen). Nur ein einziges Mal fanden sich Namen wie Bela, Dino, Lou, Otto und Santiago in der Statistik.
Insgesamt wurden im Jahr 2025 906 Kinder in Landau geboren. 562 von ihnen erhielten einen Vornamen, 311 bekamen zwei, 30 Kinder drei und drei Kinder sogar vier oder mehr Vornamen. Der beliebteste Zweitname bei Mädchen war erneut der Klassiker Maria (13 Beurkundungen). Bei den Jungen griffen Eltern am häufigsten zu Johann und Luca (je vier Beurkundungen).
Welche Namen erlaubt sind und welche nicht, ist recht klar geregelt: Das Standesamt prüft zunächst, ob ein Name bereits nachweislich als Vorname existiert. Gelingt das nicht, müssen die Eltern selbst belegen, dass der gewünschte Name als Vorname gebräuchlich ist. Ist auch das nicht möglich, wird eine Anfrage an die Namensberatungsstellen der Universität Leipzig oder der Gesellschaft für deutsche Sprache gestellt – bei ausländischen Staatsangehörigen auch an das zuständige Konsulat. Kann die Existenz des Namens bestätigt werden, darf er beurkundet werden.