Bürgermeister Lukas Hartmann treibt den Bürokratieabbau bei der Stadt Landau voran: Mit der Neufassung der Sondernutzungssatzung werden Regelungen deutlich vereinfacht und verständlicher gestaltet. Die neue Satzung, die vom Stadtrat jetzt verabschiedet wurde, reduziert ihren Umfang von bislang 17 auf sieben Seiten inklusive Anhang.
Die Sondernutzungssatzung regelt, wann und unter welchen Voraussetzungen öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden dürfen – also etwa für Außengastronomie, Werbeaufsteller oder Veranstaltungen.
Ziel der Überarbeitung war es, Verfahren für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen transparenter und praxisnäher zu gestalten. „Wir schaffen klare, schlanke Regelungen und erleichtern damit den Zugang zu Genehmigungen“, sagt Lukas Hartmann. „Weniger Bürokratie bedeutet in diesem Fall ganz konkret: mehr Übersicht, schnellere Verfahren und bessere Orientierung für alle Beteiligten“, so der Ordnungsdezernent, der den Anstoß für die Neufassung der Satzung gegeben hatte.
Kern ist die konsequente Verschlankung: Inhalte, die lediglich den Gesetzestext des Landesstraßengesetzes wiederholen, wurden gestrichen. Detailregelungen – etwa zur Plakatierung oder Außenbewirtung – werden künftig nicht mehr in der Satzung selbst aufgeführt. Stattdessen erhalten Antragstellende gezielte Informationen über Merkblätter oder im Zuge ihrer individuellen Genehmigung, wenn diese notwendig sein sollten.
Auch das Gebührenverzeichnis wurde überarbeitet. Die Gebühren werden an die aktuelle Preisentwicklung angepasst und zugleich ausgewogen neu strukturiert. Eine deutliche Anpassung hat es bei Baustellen in die Satzung geschafft, wenn öffentlicher Raum in Anspruch genommen wird. Durch eine gestaffelte Gebührenstruktur sollen hier Anreize für eine möglichst kurze Nutzung des öffentlichen Raums geschaffen werden.
Die neue Satzung wurde zudem sprachlich und strukturell grundlegend überarbeitet, um sie übersichtlicher und leichter verständlich zu machen.
Die neue Sondernutzungssatzung zum Download:
Sondernutzungssatzung (PDF, 672 kB)