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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Wohnsitz Abmeldung
[Nr.99115005070000 ]

Volltext

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelde n.

Erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

Kosten

Keine.

Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Ansprechpunkt

An die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes.

Frist

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

Was sollte ich noch wissen?

Die Abmeldung können Sie entweder persönlich (Vorsprache beim Bürgerbüro) oder schriftlich (gerne per E-Mail mit Abmeldeformular, neuer Anschrift und einer Kopie des Ausweis) vornehmen. Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Vorsprachen im Bürgerbüro sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (online unter https://termin.landau.de oder telefonisch unter 0 63 41/13 0).

Für Spontankundschaft (außer samstags) gibt es ein Terminal im Foyer des Rathauses. Hier können Bürgerinnen und Bürger unkompliziert vor allem schnelle Anliegen wie etwa das Abholen von Ausweisdokumenten, Führungszeugnissen und Meldebescheinigungen erledigen. 

Für das Abgeben von Fundsachen, für Nachfragen, ob Gegenstände gefunden bzw. abgegeben wurden, für den Erwerb von Müllsäcken sowie den Umtausch Ihrer Parkplakette benötigen Sie keinen Termin. Kommen Sie einfach während der Servicezeiten vorbei. Bei einem Umtausch bringen Sie bitte die alte Parkplakette mit. Die Verwaltungsgebühr beträgt 12 Euro.

Barrierefreier Zugang: Das Bürgerbüro im Rathaus ist über die beiden Seiteneingänge des Rathauses (in der Langstraße und in der Salzhausgasse) barrierefrei zugänglich; das Bürgerbüro ist dann ausgeschildert.

Servicezeiten (nach vorherige Terminvereinbarung):

Montag:

07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Dienstag:

07:30 – 12:00 Uhr

Mittwoch:

07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag:

08:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Freitag

07:30 – 12:00 Uhr

sowie einmal monatlich samstags von 09:30 – 11:30 Uhr und zwar an folgenden Samstagen:

  • 25. April 2026
  • 9. Mai 2026
  • 13. Juni 2026
  • 4. Juli 2026
  • 22. August 2026
  • 26. September 2026
  • 24. Oktober 2026
  • 14. November 2026
  • 12. Dezember 2026

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Verfahrensablauf

Für diese Leistung ist kein Verfahrensablauf festgelegt.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die kommunale Verwaltungsbehörde ihrer Stadt, Verbandsgemeinde oder verbandsfreien Gemeinde.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorhanden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 08.07.2026
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium des Innern, für Integration und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Bürgerbüro
Abteilungsleiter: Maik Hauptmann
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3268 (Hotline für Anliegen)
Telefon: 06341/13-3266
Telefon: Allgemeine Auskünfte erhalten Sie auch unter der Behördenrufnummer: 115
Fax: 06341/13-3269
E-Mail oder Kontaktformular
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