Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Parkausweis beantragen. Der Parkausweis erlaubt das Parken an Stellen, an denen dies üblicherweise nicht erlaubt ist.
Berechtigte können die Parkerleichterungen auch nutzen, wenn Sie Beifahrerin oder Beifahrer sind. Eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
Als Nachweis gilt der Parkausweis zusammen mit der schriftlichen Ausnahmegenehmigung.
Es gibt zwei Varianten des Parkausweises.
Blauer Parkausweis:
Oranger Parkausweis:
Beide Parkausweise berechtigen zum Parken an folgenden Stellen:
Versorgungsbescheid v. Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Der blaue Parkausweis wird für folgende Personengruppen erteilt:
Der orange Parkausweis wird für folgende Personengruppen erteilt:
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung (PDF, 136 kB)
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung (PDF, 136 kB)