Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Die Meldebehörde Ihres Wohnortes in der kommunalen Verwaltungsbehörde ihrer Stadt, Verbandsgemeinde oder verbandsfreien Gemeinde.
Vorsprachen im Bürgerbüro sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (online unter https://termin.landau.de oder telefonisch unter 0 63 41/13 0).
Für Spontankundschaft (außer samstags) gibt es ein Terminal im Foyer des Rathauses. Hier können Bürgerinnen und Bürger unkompliziert vor allem schnelle Anliegen wie etwa das Abholen von Ausweisdokumenten, Führungszeugnissen und Meldebescheinigungen erledigen.
Für das Abgeben von Fundsachen, für Nachfragen, ob Gegenstände gefunden bzw. abgegeben wurden, für den Erwerb von Müllsäcken sowie den Umtausch Ihrer Parkplakette benötigen Sie keinen Termin. Kommen Sie einfach während der Servicezeiten vorbei. Bei einem Umtausch bringen Sie bitte die alte Parkplakette mit. Die Verwaltungsgebühr beträgt 12 Euro.
Barrierefreier Zugang: Das Bürgerbüro im Rathaus ist über die beiden Seiteneingänge des Rathauses (in der Langstraße und in der Salzhausgasse) barrierefrei zugänglich; das Bürgerbüro ist dann ausgeschildert.
Servicezeiten (nach vorherige Terminvereinbarung):Montag:
07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag:
07:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch:
07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag
07:30 – 12:00 Uhr
sowie einmal monatlich samstags von 09:30 – 11:30 Uhr und zwar an folgenden Samstagen: