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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Express-Reisepass beantragen
[Nr.99085001012002 ]

Volltext

Falls Sie dringend einen Reisepass benötigen, können Sie ihn in einem Express-Bestellverfahren beantragen. Trifft der Reisepassantrag bis 12:00 Uhr beim Passhersteller ein, beträgt die Lieferzeit für Ihren neuen Reisepass dann in der Regel 3 Werktage, bis er bei der inländischen Behörde abholbereit vorliegt. Dafür zahlen Sie einen Zuschlag. 

Der Express-Reisepass ist ein regulärer Reisepass, dessen Bestell- und Produktionsprozess beschleunigt ist. Wenn Sie einen Reisepass sofort benötigen, können Sie einen vorläufigen Pass beantragen. Dieser verfügt aber nicht über alle Funktionen des regulären Reisepasses und hat eine deutlich kürzere Geltungsdauer.

Wenn Sie mit Kindern reisen, können Sie auch deren Reisepässe express beantragen.

Sie können Ihren Reisepass im Express-Verfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Sie können auch einen solchen Antrag bei jedem anderen Bürgeramt stellen, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Dafür fällt zusätzlich ein Unzuständigkeitszuschlag an.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Personen ab 18 Jahren:

  • Ein bereits vorhandenes Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
  • Eine deutsche Personenstandsurkunde (bei Ledigen: Geburtsurkunde, bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten: Heiratsurkunde) bzw. eine Einbürgerungsurkunde oder ein Spätaussiedlernachweis
  • 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Den Reisepass müssen Sie wegen der Unterschriftsleistung persönlich beantragen

Bei Personen unter 18 Jahren:

  • Ein bereits vorhandenes Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
  • Eine deutsche Personenstandsurkunde (bei Ledigen: Geburtsurkunde, bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten: Heiratsurkunde) bzw. eine Einbürgerungsurkunde oder ein Spätaussiedlernachweis
  • 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Einverständniserklärung, welche von beiden Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden muss
  • Ausweis der Mutter und des Vaters oder Kopie der Ausweise
  • Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten (Gerichtsurteil, Sorgeerklärung)
  • Das persönliche Erscheinen eines Erziehungsberechtigten und des Kindes

 Hinweis: Die Herstellungsdauer beträgt 3 Arbeitstage (Mo. - Fr.), sofern die Beantragung vor 11:30 Uhr erfolgte.

Kosten

Die Grundgebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.


  • Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie jünger als 24 Jahre sind.

    Gebühr: 69,50 EUR (Vorkasse: ja)

  • Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie 24 Jahre oder älter sind

    Gebühr: 102,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Gebührenzuschlag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren mit 48 Seiten

    Gebühr: 22,00 EUR (Vorkasse: ja)

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Vorsprachen im Bürgerbüro sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (online unter https://termin.landau.de oder telefonisch unter 0 63 41/13 0).

Für Spontankundschaft (außer samstags) gibt es ein Terminal im Foyer des Rathauses. Hier können Bürgerinnen und Bürger unkompliziert vor allem schnelle Anliegen wie etwa das Abholen von Ausweisdokumenten, Führungszeugnissen und Meldebescheinigungen erledigen. 

Für das Abgeben von Fundsachen, für Nachfragen, ob Gegenstände gefunden bzw. abgegeben wurden, für den Erwerb von Müllsäcken sowie den Umtausch Ihrer Parkplakette benötigen Sie keinen Termin. Kommen Sie einfach während der Servicezeiten vorbei. Bei einem Umtausch bringen Sie bitte die alte Parkplakette mit. Die Verwaltungsgebühr beträgt 12 Euro.

Barrierefreier Zugang: Das Bürgerbüro im Rathaus ist über die beiden Seiteneingänge des Rathauses (in der Langstraße und in der Salzhausgasse) barrierefrei zugänglich; das Bürgerbüro ist dann ausgeschildert.

Servicezeiten (nach vorherige Terminvereinbarung):

Montag:

07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Dienstag:

07:30 – 12:00 Uhr

Mittwoch:

07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag:

08:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Freitag

07:30 – 12:00 Uhr

sowie einmal monatlich samstags von 09:30 – 11:30 Uhr und zwar an folgenden Samstagen:

  • 25. April 2026
  • 9. Mai 2026
  • 13. Juni 2026
  • 4. Juli 2026
  • 22. August 2026
  • 26. September 2026
  • 24. Oktober 2026
  • 14. November 2026
  • 12. Dezember 2026

Verfahrensablauf

  • Den Antrag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt stellen.
  • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Chip des Passes abgenommen.
    • in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers
    • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
  • Eine Unterschrift ist von Kindern ab 10 Jahren zu leisten; eine Unterschrift jüngerer Kinder ist zulässig, wenn sie schreibkundig sind.
  • Sie werden benachrichtigt, wenn Sie Ihren Express-Reisepass abholen können.
  • Für die Abholung in der Behörde können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
  • Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen, ebenso bei einer deutschen Auslandsvertretung.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.
    • Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein.
  • bei Kindern unter 18 Jahren: 
    • Sie sind sorgeberechtigt.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
    • einer Strafverfolgung,
    • einer Strafvollstreckung oder
    • einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bearbeitungsdauer

  • 3 Werktag(e)
    • Voraussetzung ist, dass die Bestellung bis 12:00 Uhr beim Passhersteller eingetroffen ist.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 21.04.2026

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Passbehörde im Bürgeramt.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die kommunale Verwaltungsbehörde Ihrer Stadt, Verbandsgemeinde oder verbandsfreien Gemeinde.

Frist

  • 6 Jahr(e)
    • Für Antragstellende unter 24 Jahre
  • 10 Jahr(e)
    • Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorhanden.

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Bürgerbüro
Abteilungsleiter: Maik Hauptmann
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3268 (Hotline für Anliegen)
Telefon: 06341/13-3266
Telefon: Allgemeine Auskünfte erhalten Sie auch unter der Behördenrufnummer: 115
Fax: 06341/13-3269
E-Mail oder Kontaktformular
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