Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen.
Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind und keinen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde in der Stadt beziehungsweise Gemeinde stellen, wo Sie Ihre Hauptwohnung haben. Das ist in der Regel das Rathaus oder Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde jeder anderen Stadt oder Gemeinde beantragen. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.
Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise verfügen automatisch über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich online gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie eine Einmal-PIN, um eine selbst gewählte sechsstellige PIN setzen zu können. Danach können Sie den Online-Ausweis nutzen.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke in der Regel Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Ihr Personalausweis wird ungültig, bevor die Geltungsdauer abläuft, wenn
oder
In allen Ländern der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Sie mit Ihrem gültigen Personalausweis einreisen. Ein Reisepass ist nicht zwingend notwendig.
Wenn Sie dringend ein Ausweisdokument benötigen, können Sie zunächst einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Vorsprachen im Bürgerbüro sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (online unter https://termin.landau.de oder telefonisch unter 0 63 41/13 0).
Für Spontankundschaft (außer samstags) gibt es ein Terminal im Foyer des Rathauses. Hier können Bürgerinnen und Bürger unkompliziert vor allem schnelle Anliegen wie etwa das Abholen von Ausweisdokumenten, Führungszeugnissen und Meldebescheinigungen erledigen.
Für das Abgeben von Fundsachen, für Nachfragen, ob Gegenstände gefunden bzw. abgegeben wurden, für den Erwerb von Müllsäcken sowie den Umtausch Ihrer Parkplakette benötigen Sie keinen Termin. Kommen Sie einfach während der Servicezeiten vorbei. Bei einem Umtausch bringen Sie bitte die alte Parkplakette mit. Die Verwaltungsgebühr beträgt 12 Euro.
Barrierefreier Zugang: Das Bürgerbüro im Rathaus ist über die beiden Seiteneingänge des Rathauses (in der Langstraße und in der Salzhausgasse) barrierefrei zugänglich; das Bürgerbüro ist dann ausgeschildert.
Servicezeiten (nach vorherige Terminvereinbarung):Montag:
07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag:
07:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch:
07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag
07:30 – 12:00 Uhr
sowie einmal monatlich samstags von 09:30 – 11:30 Uhr und zwar an folgenden Samstagen:
Bei Personen ab 16 Jahren:
Bei Personen unter 16 Jahren:
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Sie müssen sofort einen neuen Personalausweis beantragen, wenn
Wenn Sie einen Personalausweis außerhalb der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie Ihre Hauptwohnung haben, beantragen:
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Personalausweisbehörde im Bürgeramt Ihres Wohnortes.
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen oder an der Wohnungstür beziehungsweise in der Postfiliale entgegennehmen können.
Für die Beantragung von Personalausweisen sind grundsätzlich nur noch digitale Lichtbilder zulässig, die ein zertifizierter Fotograf oder ein anderer zertifizierter externer Dienstleister digital an das Bürgerbüro übermittelt. Darüber hinaus fertigen wir die Lichtbilder auf Wunsch auch direkt vor Ort an.
BEI UNS NICHT MÖGLICH:
Bitte bei Kindern unter 4 Jahren die Fotografie durch o.g. externe Anbieter veranlassen. Danke für Ihr Verständnis.
Zuständig ist die kommunale Verwaltungsbehörde Ihrer Stadt, Verbandsgemeinde oder verbandsfreien Gemeinde.
Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen.
Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.