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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Verlängerung eines Bauvorbescheids beantragen
[Nr.99012070020000, 99012071020000, 99012072020000 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Vor Einreichung eines Bauantrages kann mit einer Bauvoranfrage ein schriftlicher Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragt werden. Als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung entfaltet ein positiver Bauvorbescheid Bindungswirkung für das spätere Baugenehmigungsverfahren. Die Geltungsdauer des Bauvorbescheids kann auf Antrag verlängert werden.

Die Verlängerung kann von der Bauaufsichtsbehörde mit neuen Nebenbestimmungen verbunden werden.

Verfahrensablauf

Sie müssen vor Ablauf der Geltungsdauer des Bauvorbescheids in Textform bei der unteren Bauaufsichtsbehörde die Verlängerung beantragen.

Zuständige Stelle

Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

Frist

Sie müssen vor Ablauf der Geltungsdauer des Bauvorbescheids (4 Jahre) in Textform bei der unteren Bauaufsichtsbehörde die Verlängerung beantragen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Formulare

In Textform gestellter Antrag.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 25.02.2026

Zuständig

Stadtbauamt, Baubürgerbüro
Königstraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-6804
Telefon: 06341/13-6805
Fax: 06341/13-886009
E-Mail oder Kontaktformular
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