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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Verlängerung einer Baugenehmigung beantragen
[Nr.99012070020001, 99012071020001, 99012072020001 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Deren Geltungsdauer kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.

Die Verlängerung kann von der Bauaufsichtsbehörde mit neuen Nebenbestimmungen verbunden werden.

Verfahrensablauf

Sie müssen vor Ablauf der Geltungsdauer der Baugenehmigung in Textform bei der unteren Bauaufsichtsbehörde die Verlängerung beantragen.

Zuständige Stelle

Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

Frist

Sie müssen vor Ablauf der Geltungsdauer der Baugenehmigung (4 Jahre) die Verlängerung beantragen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Formulare

In Textform gestellter Antrag.

Zuständig

Stadtbauamt, Baubürgerbüro
Königstraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-6804
Telefon: 06341/13-6805
Fax: 06341/13-886009
E-Mail oder Kontaktformular
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