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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Verlängerung einer Teilbaugenehmigung beantragen
[Nr.99012070020002, 99012071020002, 99012072020002 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Ist ein Bauantrag eingereicht, so kann der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Teile oder Bauabschnitte des Vorhabens auf Antrag schon vor Erteilung der Baugenehmigung genehmigt werden (Teilbaugenehmigung). Die Genehmigung kann auf Antrag verlängert werden.

Die Verlängerung kann von der Bauaufsichtsbehörde mit neuen Nebenbestimmungen verbunden werden.

Verfahrensablauf

Sie müssen vor Ablauf der Geltungsdauer der Teilbaugenehmigung in Textform bei der unteren Bauaufsichtsbehörde die Verlängerung beantragen.

Zuständige Stelle

Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

Frist

Sie müssen vor Ablauf der Geltungsdauer der Teilbaugenehmigung (4 Jahre) in Textform bei der unteren Bauaufsichtsbehörde die Verlängerung beantragen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Formulare

In Textform gestellter Antrag.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 25.02.2026

Zuständig

Stadtbauamt, Baubürgerbüro
Königstraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-6804
Telefon: 06341/13-6805
Fax: 06341/13-886009
E-Mail oder Kontaktformular
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