Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (früher Geburtenbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als
Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung.
Persönliche Beantragung:
Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Ihre Vertreterin oder Ihr Vertreter legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post:
Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben.
Bitte wenden Sie sich, im Regelfall, an das Standesamt, welches das Geburtenregister mit Ihrem Geburtseintrag führt.
Montag bis Mittwoch: 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Beglaubigte Registerausdrucke können daher nur ausgestellt werden
sowie deren
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch
Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Liegt eine Änderung des Geschlechtseintrags zu einer beteiligten Person vor, kann nur diese selbst den beglaubigten Registerausdruck beantragen.
Bundesministeriums des Innern (BMI)
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde, die zum 01.01.2009 abgeschafft wurde.