Wenn Sie die Fischerei ausüben wollen, brauchen Sie einen Fischereischein. Diesen müssen Sie beantragen.
Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.
Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines oder eines Sonderfischereischeins (für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen) ist
Sie müssen einen Antrag stellen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Stelle.
Sie haben die staatliche Fischerprüfung erfolgreich absolviert, einschließlich eines Nachweises über mindestens acht Stunden praktische Schulung, oder es bestehen Gründe, die eine Prüfung entbehrlich machen.