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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Reisepass Ausgabe
[Nr.99085001040000 ]

Volltext

Der Reisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Passbehörde im Bürgeramt.

Erforderliche Unterlagen

Es werden gegebenenfalls Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Verfahrensablauf

Für diese Leistung ist kein Verfahrensablauf festgelegt.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die kommunale Verwaltungsbehörde ihrer Stadt, Verbandsgemeinde oder verbandsfreien Gemeinde.

Voraussetzungen

Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorhanden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 08.07.2026
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium des Innern, für Integration und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Bürgerbüro
Abteilungsleiter: Maik Hauptmann
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3268 (Hotline für Anliegen)
Telefon: 06341/13-3266
Telefon: Allgemeine Auskünfte erhalten Sie auch unter der Behördenrufnummer: 115
Fax: 06341/13-3269
E-Mail oder Kontaktformular
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