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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Anmeldung einer Bestattung
[Nr.99101002104000 ]

Volltext

Volltext

Jede Leiche muss bestattet werden. Jede Person, die eine Leiche auffindet oder in deren Beisein ein Mensch stirbt, hat unverzüglich die Angehörigen oder die Polizei zu verständigen.

Jeder erreichbare niedergelassene Arzt ist verpflichtet, die Leichenschau unverzüglich vorzunehmen sowie die Todesbescheinigung auszustellen und auszuhändigen. Dasselbe gilt für Ärzte in Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen für die dort Verstorbenen. Der Verantwortliche hat die Leichenschau unverzüglich zu veranlassen. Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Leichen müssen innerhalb von 14 Tagen seit dem Eintritt des Todes erdbestattet oder eingeäschert werden. Sie können erd- oder feuerbestattet werden.
Darüber hinaus ist in der Regel ein Grabantrag bei der Friedhofsverwaltung zu stellen, wenn die Grabstätte mit einem Grabmal oder anderen baulichen Anlage versehen werden soll.

Für die Erfüllung der Pflichten nach dem Bestattungsgesetz sind die folgenden Personen in dieser Reihenfolge verantwortlich, sofern sie voll geschäftsfähig sind

1. die von der verstorbenen Person zur Totenfürsorge benannte Person,

2. die Ehefrau oder der Ehemann oder die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner,

3. die Kinder,

4. die Eltern,

5. die oder der sonstige Sorgeberechtigte,

6. die Geschwister,

7. die Großeltern,

8. die Enkelkinder,

9. die Person nach § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c in Verbindung mit § 7 Abs. 3 a des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Für die Bestattung: eine Sterbeurkunde, die Todesbescheinigung.

Im Fall einer Urnenbestattung eine Bescheinigung über die zweite amtliche Leichenschau vor der Kremierung.

Kosten

Kosten

Es fallen Gebühren

  • für die Ausstellung der Sterbeurkunde,
  • ggf. für den Erwerb, die Verlängerung oder die Umschreibung eines Grabnutzungsrechtes

Wenn die bestattungspflichtigen Personen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften für die entstehenden Kosten.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich:

  • für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt.
  • für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt.
  • Für die Erteilung einer Bestattungsgenehmigung, die für eine Bestattung in Rheinland-Pflalz erforderllich ist, wenden Sie sich an die örtliche Ordnungsbehörde des Bestattungsortes .
  • für die Bestattung und für einen Grabantrag an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll.
  • für die Überführung vom Sterbeort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Verletzung der Bestattungspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit. Sofern die Angeh ö rigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass des Verstorbenen ebenfalls dazu nicht ausreicht, k ö nnen die Angeh ö rigen einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten beim zuständigen Sozialamt stellen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 08.07.2020
Fachlich freigegeben durch:

MSAGD

Verfahrensablauf

Informationen zum Verfahrensablauf erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen und den Verfahrensablauf erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Friedhofsverwaltung
Abteilungsleiterin: Angelina Heupel
Zweibrücker Straße 33
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3250
Fax: 06341/13-3259

Kontakt

Frau Angelina Heupel
Abteilungsleitung der Friedhofsverwaltung
Zweibrücker Straße 33
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3250
Fax: 06341/13-883250
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Eva Michel
Sachbearbeiterin
Zweibrücker Straße 33
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3251
Fax: 06341/13-883252
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Heike Krebs
Sekretärin
Zweibrücker Straße 33
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3252
Fax: 06341/13-3295
E-Mail oder Kontaktformular
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