Der Entwurf der 1. Nachtragssatzung 2026 mit dem Nachtragsstellenplan liegt gemäß § 97 Abs. 1 GemO zur Einsichtnahme ab Freitag, 10. April 2026, bis einschließlich Dienstag, den 28. April 2026, zu den allgemeinen Öffnungszeiten von Montag bis Mittwoch 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr im Dienstgebäude Marktstraße 50, Zimmer 113, öffentlich aus. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme hier über die städtische Homepage (Kurzlink: https://www.landau.de/nachtrag2026/).
In der Zeit vom Freitag, 10. April 2026, bis Donnerstag, 23. April 2026, können Einwohnerinnen und Einwohner Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragssatzung 2026 mit dem Nachtragsstellenplan schriftlich, zur Niederschrift oder über das Kontaktformular hier auf der städtischen Homepage bei der Stadtverwaltung Landau, Kämmereiabteilung, Marktstraße 50, Zimmer 113 einreichen.