Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die Bundestagswahl und der Bürgerentscheid in der Stadt Landau in der Pfalz statt. Nachfolgend erhalten Sie Informationen zum Versand der Benachrichtigungen und zur Beantragung von Brief-/ Abstimmungsunterlagen:
Versand der Abstimmungsbenachrichtigungen
In der Zeit vom 7. Januar bis zum 13. Januar 2025 werden die Abstimmungsbenachrichtigungen durch die Deutsche Post versandt. Wer nach dem 15. Januar 2025 noch keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt abstimmungsberechtigt zu sein, soll sich bitte bei der Stadtverwaltung Landau melden. (Mail: wahlen@landau.de, Telefon: 06341 13-1104)
Abstimmungsunterlagen online beantragen
Die Beantragung der Abstimmungsunterlagen ist über den folgenden Link möglich: https://tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=201.
Öffnung des Abstimmungsbüro für Abstimmungsunterlagen
Ab Montag, 13. Januar 2025, bis Freitag, 21. Februar 2025, im Rathaus, Zimmer 8 im Erdgeschoss (Bitte Seiteneingänge benutzen!).
Öffnungszeiten:
Versand der Abstimmungsunterlagen
ab 13. Januar 2025, direkt nach Beantragung
Versand der Wahlbenachrichtigungen
In der Zeit vom 20. Januar bis zum 24. Januar 2025 werden die Wahlbenachrichtigungen durch die Deutsche Post versandt. Wer nach dem 28. Januar 2025 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, soll sich bitte beim Wahlamt der Stadt Landau melden. (Mail: wahlen@landau.de, Telefon: 06341 13-1104)
Briefwahlunterlagen online beantragen
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist über den folgenden Link möglich: https://tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=201
Wichtiger Hinweis zu den Briefwahlunterlagen:Ab Montag, 13. Januar 2025, bis Freitag, 21. Februar 2025, im Rathaus, Zimmer 8 im Erdgeschoss (Bitte Seiteneingänge benutzen!).
Öffnungszeiten:
Es erfolgt eine Vormerkung des Wahlscheines, die Unterlagen können erst Anfang Februar 2025 versandt werden!
Wer kann sich für das Amt melden?
Das Amt der Wahlhelferin bzw. des Wahlhelfers ist ein Ehrenamt und alle Wahlberechtigten können sich dazu berufen lassen – das heißt alle
deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger,
die am Tag der Abstimmung das 18. Lebensjahr vollendet haben
und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnen.
Vorkenntnisse sind für die Tätigkeiten im Wahlvorstand nicht erforderlich!
Der Wahldienst ist ehrenamtlich. Es wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 Euro gewährt.
Über folgenden Link können sich Interessierte als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer anmelden: https://antrag-kommunal.service.rlp.de/civ.public/start.html?oe=00.00.LD.1&mode=cc&cc_key=LD_Wahl
(Alternativ können sie sich direkt beim städtischen Wahlamt anmelden. Dieses ist per E-Mail an wahlen@landau.de sowie telefonisch unter 0 63 41/13 11 04 erreichbar. Das Wahlamt bittet, bei der Anmeldung Anschrift, E-Mail und Telefonnummer anzugeben.)
Für Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.
Unter den untenstehenden Links finden Sie weiterführende Informationen rund um das Thema Wahlen, auch zu den Aufgaben, die Sie als Wahlhelferin oder Wahlhelfer erwartet:
Der Wahlvorstand: https://www.youtube.com/watch?v=e9o9_B2Ig7I
Der Ablauf des Wahltags: https://www.youtube.com/watch?v=F4QtYPkUSz4
Stimmenauszählung: https://www.youtube.com/watch?v=6gued-IMP1U