Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden unter anderem die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgestellt.
Aufbewahrung und Versteigerung:
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
3…2…1…Meins! Das Bürgerbüro der Stadt Landau führt regelmäßig Online-Versteigerungen von Fundsachen durch. (Hier geht es zum FundPortal.)
Sobald der nächste Versteigerungstermin feststeht, wird es hier bekannt gegeben.
Das Bürgerbüro der Stadt Landau bietet seine Dienstleistungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung an. Termine können über das Online-Terminvereinbarungstool unter https://termin.landau.de vereinbart werden. Lediglich dienstags und freitags von 7:30 bis 12 Uhr können Bürgerinnen und Bürger auch ohne Termin im Bürgerbüro vorstellig werden.
Servicezeiten:Montag und Mittwoch:
07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag und Freitag - ohne vorherige Terminvereinbarung:
07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Samstag:
09:00 – 11:00 Uhr