Anerkannte Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII und gemeinnützige Organisationen, die Einwohner in Landau in der Pfalz in den Bereichen häusliche Gewalt, Kindesschutz u.ä. beraten, unterstützen und begleiten sowie besonders hilfebedürftige Familien/Personen aus den vorgenannten Bereichen.
Bezuschusst werden nicht gedeckte Mehraufwendungen (= bspw. vermehrte Beratungsstunden, zusätzliche Zeiten der Betreuung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen, zusätzliche Sach- und Personalkosten) aufgrund Beratungs- und Unterstützungsbedarfes in der Corona-Krise (bspw. von häuslicher Gewalt betroffene Personen, zur Sicherung des Kindesschutzes durch besondere und ergänzende Betreuung von Hilfen oder für besondere soziale Unterstützung von Familien zur Verringerung der familiären Belastungen) sowie Einzelfälle bei Schutzmaßnahmen, Notunterkünfte etc.
Es wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von max. 3.000 Euro gewährt. Nicht zuschussfähig sind grundsätzlich die Verwendung für Auftragsausfälle, Gehaltsausfälle oder zur Reduzierung von Eigenmitteln.
Sofern es sich bei diesem Zuschuss nicht um eine Pauschale handelt und Mehraufwendungen, Auslagen und/oder andere Kosten im Zuge der Antragstellung zu berechnen und/oder aufzustellen sind, ist hierfür der Zeitraum vom 13. März 2020 bis 30. Juni 2020 heranzuziehen.
Der Antrag muss mit einer Beschreibung des zusätzlichen Projektes / des Mehraufwandes schriftlich eingereicht werden. Dabei sind sowohl die voraussichtliche Dauer, der Umfang und die zusätzlichen Kosten darzustellen. Eine Abgrenzung zum bereits vorhandenen, regulären Angebot bzw. Beratungsauftrag ist vorzunehmen.
Nach Abschluss der Maßnahme, spätestens bis 30. Juni 2021 ist die Mittelverwendung durch einen Verwendungsnachweis zu dokumentieren.
Dem Antrag ist eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) der/des Antragstellenden oder ein vergleichbarer Legitimationsnachweis beizufügen.