Antragsberechtigt sind ehrenamtliche Tätige mit Sitz in Landau, aus den Bereichen Sport, Kultur oder Medientechnik, die mit digitalen und sonstigen Projekten einen Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten.
Erstattet werden Auslagen für digitale und sonstige geeignete Projekte. Der Zuschuss erfolgt einmalig und wird anhand der (glaubhaften) Darlegung im Antrag einzelfallbezogen bemessen. Ein Zuschuss kann je Antragsteller nur einmalig ausgesprochen werden. Ein Zuschuss erfolgt nicht für Gehälter oder Aufwandsentschädigungen.
Sofern es sich bei diesem Zuschuss nicht um eine Pauschale handelt und Mehraufwendungen, Auslagen und/oder andere Kosten im Zuge der Antragstellung zu berechnen und/oder aufzustellen sind, ist hierfür der Zeitraum vom 13. März 2020 bis 30. Juni 2020 heranzuziehen.
Antrag Zuschussprogamm Digitale Projekte (PDF, 215 kB)