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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Digitale Projekte

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind ehrenamtliche Tätige mit Sitz in Landau, aus den Bereichen Sport, Kultur oder Medientechnik, die mit digitalen und sonstigen Projekten einen Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten.

Was wird bezuschusst?

Erstattet werden Auslagen für digitale und sonstige geeignete Projekte. Der Zuschuss erfolgt einmalig und wird anhand der (glaubhaften) Darlegung im Antrag einzelfallbezogen bemessen. Ein Zuschuss kann je Antragsteller nur einmalig ausgesprochen werden. Ein Zuschuss erfolgt nicht für Gehälter oder Aufwandsentschädigungen.

Sofern es sich bei diesem Zuschuss nicht um eine Pauschale handelt und Mehraufwendungen, Auslagen und/oder andere Kosten im Zuge der Antragstellung zu berechnen und/oder aufzustellen sind, ist hierfür der Zeitraum vom 13. März 2020 bis 30. Juni 2020 heranzuziehen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt und welche Nachweise geliefert werden?

  • Der Antragsteller muss die Auslagen nachweisen bzw. glaubhaft darlegen.
  • Darstellung zum bisherigen Angebot bzw. zur Veränderung (bspw. internetbasiert) des bisherigen Angebotes in Landau aus den Bereichen Sport, Kultur und Medientechnik.
  • Angaben zur Betroffenheit aufgrund der Corona-Krise (z.B. bisher mit Publikum/Teilnehmer, seit Krisenbeginn nicht mehr möglich).
  • Nachweis, dass keine geschäftlichen Interessen verfolgt werden (z.B. neues Angebot kann unentgeltlich genutzt werden).
  • Dem Antrag ist eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) der/des Antragstellenden oder ein vergleichbarer Legitimationsnachweis beizufügen.

Antrag

  1. Antrag ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben

  2. Ausgefüllter und unterzeichneter Antrag samt ggf. geforderten Unterlagen oder vorhandenen Beiblättern einscannen oder abfotografieren und im Datei-Format „PDF“ oder „JPG“ bis spätestens 5. Mai 2020 an jasmin.seither@landau.de, martin.messemer@landau.de und jonas.brachat@landau.de schicken.

  3. Sollte ein digitaler Versand des Antrages aus technischen Gründen nicht möglich sein, können die Anträge auch per Post verschickt oder in den Briefkasten des Rathauses geworfen werden.

    Anschrift:
    Stadt Landau in der Pfalz
    Finanzverwaltung und Wirtschaftsförderung
    Marktstraße 50
    76829 Landau in der Pfalz
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