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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Ehrenamtliche Initiativen und Vereine

Wer ist antragsberechtigt?

Programm 1: Antragsberechtigt sind ehrenamtliche Vereine (e.V.) mit dem Sitz in Landau, aus dem Bereich des Sports, der Kultur oder dem Sozialen, die insbesondere durch nicht-kommerzielle Angebote ihr bisheriges Angebot im Gebiet der Stadt Landau verändert anbieten und/oder einen Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten. Der Verein muss bereits 2019 existiert haben.

Programm 2: Antragsberechtigt sind ehrenamtliche selbstorganisierte Projekte, Aktionen und Initiativen (Zusammenschlüsse von Einzelpersonen und/oder Vereinen) und Vereine (e.V.), die im Gebiet der Stadt Landau Hol-, Bring- oder Lieferdienste für besonders von der Pandemie betroffene Menschen anbieten und damit einen Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten. Kommerzielle Angebote sind nicht antragsberechtigt.

Sofern und soweit ein Verein einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält, ist dieser von der Bezuschussung ausgeschlossen; nicht aber der Bereich des e.V.

Was wird bezuschusst?

Programm 1:

a) Erstattet werden Auslagen für nicht-kommerzielle Angebote, die einen auch über den Vereinszweck hinausgehenden Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten.
b) Erstattet werden Auslagen für die Umstellung des bisherigen Angebotes, das aufgrund der Pandemie nicht im gewohnten Rahmen unterbreitet werden kann.

Der Zuschuss zu a) und b) erfolgt einmalig. Entweder als Pauschale in Höhe von bis zu 1.250 Euro je Antragsteller oder alternativ dazu als Fehlbedarfsfinanzierung in einer Höhe von bis zu 90 % der voraussichtlichen Gesamtausgaben, maximal jedoch 2.000,00 EUR je Antragsteller.

c) Sofern ein Zuschuss nach a) oder b) erfolgt, können zusätzlich vorbereitende Maßnahmen, um nach der Krise wieder die Vereinstätigkeit im gewohnten oder gar im gesteigerten Umfang durchzuführen (z.B. Vorbereitung von Veranstaltungen, werbliche Maßnahmen wie Druckerzeugnisse, Erstellung oder Relaunch von Webseiten) gefördert werden.

Der Zuschuss zu c) erfolgt einmalig und als Pauschalbetrag von maximal 500,00 EUR je Antragsteller.

Ein Zuschuss kann je Antragsteller nur einmalig ausgesprochen werden. Ein Zuschuss erfolgt nicht für Gehälter oder Aufwandsentschädigungen.

Programm 2:

Erstattet werden Sachaufwendungen bspw. für Fahrtkosten, die Anschaffung von Einkaufskisten, organisatorische Aufwendungen etc. Der Zuschuss erfolgt einmalig und als Pauschale in Höhe von bis zu 1.250,00 EUR je Antragsteller.

Ein Zuschuss kann je Antragsteller nur einmalig ausgesprochen werden. Ein Zuschuss erfolgt nicht für Gehälter.

Sofern es sich bei diesem Zuschuss nicht um eine Pauschale handelt und Mehraufwendungen, Auslagen und/oder andere Kosten im Zuge der Antragstellung zu berechnen und/oder aufzustellen sind, ist hierfür der Zeitraum vom 13. März 2020 bis 30. Juni 2020 heranzuziehen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt und welche Nachweise geliefert werden?

Programm 1:

  • Der Antragsteller muss die Auslagen nachweisen bzw. glaubhaft darlegen.
  • Darstellung des bisherigen Angebots in der Stadt Landau
  • Angaben zur Betroffenheit aufgrund der Corona-Krise (z.B. bisher mit Publikum/Teilnehmer, seit Krisenbeginn nicht mehr möglich)
  • Darstellung zur Veränderung des bisherigen Angebotes (z.B. internetbasiertes Angebot)
  • Nachweis, dass keine geschäftlichen Interessen verfolgt werden (z.B. das neue Angebot kann unentgeltlich genutzt werden)
  • Erklärung, dass das Vereinsengagement auch nach der Krise wieder aufgenommen wird
  • Angaben zu den vorbereitenden Maßnahmen zum Vereinsengagement nach der Pandemie
  • Dem Antrag ist eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) der/des Antragstellenden oder ein vergleichbarer Legitimationsnachweis beizufügen.

Programm 2:

  • Darstellung des Angebots
  • Angebot muss frei zugänglich sein
  • Der Antragsteller muss die Auslagen nachweisen oder glaubhaft darlegen.
  • Dem Antrag ist eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) der/des Antragstellenden oder ein vergleichbarer Legitimationsnachweis beizufügen.

Antrag

  1. Antrag ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben

  2. Ausgefüllter und unterzeichneter Antrag samt ggf. geforderten Unterlagen oder vorhandenen Beiblättern einscannen oder abfotografieren und im Datei-Format „PDF“ oder „JPG“ bis spätestens 5. Mai 2020 an jasmin.seither@landau.de, martin.messemer@landau.de und jonas.brachat@landau.de schicken.

  3. Sollte ein digitaler Versand des Antrages aus technischen Gründen nicht möglich sein, können die Anträge auch per Post verschickt oder in den Briefkasten des Rathauses geworfen werden.

    Anschrift:
    Stadt Landau in der Pfalz
    Finanzverwaltung und Wirtschaftsförderung
    Marktstraße 50
    76829 Landau in der Pfalz
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