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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Personalausweis beantragen
[Nr.99008001012000 ]

Volltext

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen.

Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind und keinen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 

Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde in der Stadt beziehungsweise Gemeinde stellen, wo Sie Ihre Hauptwohnung haben. Das ist in der Regel das Rathaus oder Bürgeramt. 
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde jeder anderen Stadt oder Gemeinde beantragen. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.

Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise verfügen automatisch über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich online gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie eine Einmal-PIN, um eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen zu können. Danach können Sie den Online-Ausweis nutzen.

Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Ihr Personalausweis wird ungültig, bevor die Geltungsdauer abläuft, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Foto nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein

Ausnahme: Ändert sich nur Ihre Anschrift oder Ihre Körpergröße, wird Ihr Personalausweis dadurch nicht ungültig.

In allen Ländern der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Sie mit Ihrem gültigen Personalausweis einreisen. Ein Reisepass ist nicht zwingend notwendig.

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Vorsprachen im Bürgerbüro sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (online unter https://termin.landau.de oder telefonisch unter 0 63 41/13 0).

Für Spontankundschaft gibt es ein Terminal im Foyer des Rathauses. Hier können Bürgerinnen und Bürger unkompliziert vor allem schnelle Anliegen wie etwa das Abholen von Ausweisdokumenten, Führungszeugnissen und Meldebescheinigungen erledigen. 

Für das Abgeben von Fundsachen, für Nachfragen, ob Gegenstände gefunden bzw. abgegeben wurden, sowie für den Erwerb von Müllsäcken benötigen Sie keinen Termin. Kommen Sie einfach während der Servicezeiten vorbei.

Barrierefreier Zugang: Das Bürgerbüro im Rathaus ist über die beiden Seiteneingänge des Rathauses (in der Langstraße und in der Salzhausgasse) barrierefrei zugänglich; das Bürgerbüro ist dann ausgeschildert.

Servicezeiten (nach vorherige Terminvereinbarung):

Montag:

07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Dienstag:

07:30 – 12:00 Uhr

Mittwoch:

07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag:

08:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Freitag

07:30 – 12:00 Uhr

sowie einmal monatlich samstags von 09:30 – 11:30 Uhr und zwar an folgenden Samstagen:

  • 25. April 2026
  • 9. Mai 2026
  • 13. Juni 2026
  • 4. Juli 2026
  • 22. August 2026
  • 26. September 2026
  • 24. Oktober 2026
  • 14. November 2026
  • 12. Dezember 2026

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Personen ab 16 Jahren:

  • ein bereits vorhandenes Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
  • eine deutsche Personenstandsurkunde (bei Ledigen: Geburtsurkunde, bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten: Heiratsurkunde) - eine Kopie ist ausreichend - bzw. eine Einbürgerungsurkunde oder ein Spätaussiedlernachweis.
  • 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Der Ausweis muss wegen der Unterschriftsleistung persönlich beantragt werden!

Bei Personen unter 16 Jahren:

  • ein bereits vorhandenes Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
  • eine deutsche Personenstandsurkunde (bei Ledigen: Geburtsukraunde, bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten: Heiratsurkunde) - eine Kopie ist ausreichend - bzw. eine Einbürgerungsurkunde oder ein Spätaussiedlernachweis.
  • 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Einverständniserklärung, welche von beiden Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden muss.
  • Ausweis der Mutter und des Vaters oder Kopie der Ausweise
  • Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten (Gerichtsurteil, Sorgeerklärung)
  • Das persönliche Erscheinen eines Erziehungsberechtigten und des Kindes

Kosten

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

  • für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren

    Gebühr: 46,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • für antragstellende Personen unter 24 Jahren

    Gebühr: 27,60 EUR (Vorkasse: ja)

  • Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

    Gebühr: 6,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • für den vorläufigen Personalausweis

    Gebühr: 10,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse

    Gebühr: 15,00 EUR (Vorkasse: ja)

Frist

Sie müssen sofort einen neuen Personalausweis beantragen, wenn

  • die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist,
  • Sie über 16 Jahre alt sind und
  • Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

Hinweise (Besonderheiten)

Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei oder bei einer Personalausweisbehörde melden. In diesen Fällen wird der Online-Ausweis durch die Behörde bei der Sperrhotline gemeldet und die Sperrung veranlasst.

Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

Voraussetzungen

  • Sie beziehungsweise das Kind, für das der Antrag gestellt werden soll, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
  • bei Kindern unter 16 Jahre: 
    • Sie sind erziehungsberechtigt.
    • Ihr Kind ist bei der Antragstellung anwesend.

Wenn Sie einen Personalausweis außerhalb der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie Ihre Hauptwohnung haben, beantragen:

  • Sie legen einen wichtigen Grund dar, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde in der Stadt mit Ihrer Hauptwohnung beantragen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 13.02.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium des Innern (BMI)

Ansprechpunkt

Personalausweisbehörde am Wohnort

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Fotos

Für die Beantragung von Personalausweisen sind grundsätzlich nur noch digitale Lichtbilder zulässig, die ein zertifizierter Fotograf oder ein anderer zertifizierter externer Dienstleister digital an das Bürgerbüro übermittelt. Darüber hinaus fertigen wir die Lichtbilder auf Wunsch auch direkt vor Ort an.

BEI UNS NICHT MÖGLICH:

Bitte bei Kindern unter 4 Jahren die Fotografie durch o.g. externe Anbieter veranlassen. Danke für Ihr Verständnis.

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Bürgerbüro
Abteilungsleiter: Maik Hauptmann
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3268 (Hotline für Anliegen)
Telefon: 06341/13-3266
Telefon: Allgemeine Auskünfte erhalten Sie auch unter der Behördenrufnummer: 115
Fax: 06341/13-3269
E-Mail oder Kontaktformular
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